Der Sommer ist mir einfach zu heiß.
Leistungen sind vorrangig als Geldleistung zu erbringen.
https://fragdenstaat.de/anfrage/lebensmittelgutscheine-nach-sgb-ii-sgb-xii-1/
Geldleistung geht vor Lebensmittelgutschein !
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Wenn Du immer noch brav deine EGV unterschreibst, wird das wohl nicht die letzte bleiben.
Entweder genetisch bedingt, oder durch eine voran gegangene Verletzung.
Das wird eine Schulterarthrose sein. Das was Du beschreibst habe ich schon seit einigen jahren.
Hallo,
also ich nehme für 750g Mehl 1 Pck. Trockenhefe. (zum Brot backen)
Für 200 g Mehl ist 1/2 Pck. schon zu viel. Weil >> es riecht dann stark nach Hefe, und das mag nicht jeder.
Hallo, geh bitte sofort mit dem Schrieb zum Anwalt und lass das regeln, und stelle Strafanzeige wegen Nötigung und Körperverletzung. Die verhindern ja somit das du zum Arzt gehen kannst, das ist Körperverletzung. Und außerdem bist du auch dadurch von Obdachlosigkeit bedroht.
Sanktionen sind Verboten.
Laut Grundgesetz kannst du in einen Ort deiner Wahl ziehen wo du willst, nur musst du die Kosten dafür selber tragen. Es sei denn du hast am Neuen Ort eine Neue Arbeitsstelle gefunden, dann muß auch das JC die Wohnungsgröße und die Fixkosten abnicken.
Hallo, das ist kein Einkommen. Es ist nur eine Umschichtung deines Geldes.
Übrigens, ich mache das auch so. Ich spare das ganze Kleingeld und bringe es dann zur Kasse und lasse es auf meinem Konto gutschreiben.
Also keine Angst. ;-)
Hartz IV-Urteil: Partner von Hartz IV-Bezieher hat keine Auskunftspflicht