hi,
naja theoretisch möglich wenn die handy nummer im telefonbuch steht. du hast angerufen aufgelegt. die haben die nummer gesehen -> rückwärtssuche im netz -> tadda rechnung
ist nicht so abwägig.
aber auch wenn sie ihre adresse angegeben hat, ich weiss ja nicht wie die menueführung aktuell war bei der sexhotline muss vorher drauf hingewiesen werden und auch die 72€ ist eine im vergleich zur 2 sek telefonie keine angemessene summe.
da gibt es urteile und gesetze die in letzter zeit gegen solche Unternehmen die abzocken wolle nausgesprochen worden sind.
Musterbrief zur Abwehr einer unberechtigten Forderung für eine Internet-Service-Leistung
Gegenüber einer minderjährigen Person
Absender:
Michaela Muster
Musterweg 1
99999 Musterstadt
Einschreiben mit Rückschein
Anbieter
Adresse Datum:
Ihre unberechtigte Forderung
Rechnungs-Nr./ Kunden-Nr.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom .......................... machen Sie einen Betrag in Höhe von ............ Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich/meinen Sohn/meine Tochter (entsprechende Alternative bitte auswählen) geltend.
Der angeblich mit Ihnen bestehende Vertrag wurde von meinem minderjährigen Sohn/ meiner minderjährigen Tochter abgeschlossen. Ich habe nicht in einen Vertragsabschluss eingewilligt, noch genehmige ich einen solchen Vertrag nachträglich.
Auch ist § 110 BGB, der so genannte Taschengeldparagraph, nicht anwendbar, da dieser sich nur auf Bargeschäfte bezieht und nur solche Geschäfte erfasst, für die das Taschengeld normalerweise zur Verfügung gestellt wird. Hierzu zählt nicht die hier von Ihnen geltend gemachte unberechtigte Forderung. Zudem liegt keine Verletzung der Aufsichtspflicht vor.
Nach Inaugenscheinnahme Ihrer Homepage habe ich festgestellt, dass der Preishinweis versteckt ist, offenbar in der Absicht, unentdeckt zu bleiben. Mein Sohn / Tochter hat diesen nicht bemerkt. Es hat den Anschein, als werde die Leistung kostenlos angeboten. Weiter fehlt es an einer ausreichenden Widerrufsbelehrung.
Den angeblich abgeschlossenen Vertrag fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos.
Ausdrücklich bestreite ich Ihre Forderung gem. § 28a Abs. 1 Nr. 4d Bundesdatenschutz-gesetz. Die Übermittlung meiner personenbezogenen Daten über eine Forderung ist damit unzulässig. Bei Zuwiderhandlungen behalte ich mir alle in Betracht kommenden rechtlichen Schritte gegen Sie vor. Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten ebenfalls rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte.
Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
dies hab ich bei mir aufn pc immer liegen falls mal son dreck passieren sollte.
hoffe das konnte dir weiterhelfen.