wenn du selbst kündigst kriegst du im alg I eine sperrzeit von 3 monaten (komplett) bei alg II gibts (wenn du unter 25 bist) eine 3 monatige sanktion i.H.v. 30 % deiner regelleistung, die miete würde gezahlt werden. bist du über 25 gibts beim alg II für 3 Monate keine gar keine regelleistung.

wenn dein jetziger job dich so sehr belastet, würde ich dir raten dir ein attest von deinem arzt ausstellen zu lassen.. wenn der arzt dir zur kündigung rät, kann keine sperrzeit bzw. sanktion verhängt werden.

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wie groß ist die wohnung denn? grundsätzlich sind für zwei personen 60 qm angemessen.. also ich glaub ohne wichtigen grund (z.B. arbeitsaufnahme) wird das nichts..

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Wieviel Geld steht mir während der Ausbildung zu?

Hallo zusammen,

mein Anliegen setzt sich durch folgendes zusammen:

Habe ich während der Ausbildung weniger Ansprüche auf Geld als in einer AGH?

Fakten dazu:

Am 1.08. werde ich (24 Jahre) eine (Erst-)Ausbildung beginnen.

Im ersten Jahr werde ich einen Brutto-Verdienst von 550€ haben. Dazu beantrage ich Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), was sich laut Formel auf 171€ belaufen wird und beziehe dazu noch Kindergeld in Höhe von 184€.

Ergibt eine Summe von 775€ fürs kommende Jahr.

Davon abgehen natürlich Fixkosten wie natürlich Strom, Monatskarte (54,30€) und meine Miete (310€ warm - 286€ kalt).

Die eigene Wohnung war auf Grund massiver psychischer Belastungen im Elternhaus (beide von einander geschieden) erforderlich.

Beide waren bis vor kurzem Arbeitssuchend, sind nun erwerbstätig, jedoch liegt gegen beide ein Insolvenzverfahren vor, somit schließe ich Unterhaltsansprüche aus.

Meine genaue Frage ist nun:

Wieviel Geld steht mir denn nun eigentich zu?

Bisher hatte ich eine AGH mit Entgeldvariante absolviert - und hatte dadurch knapp 880€ (mehr oder weniger - je nach Krankheitsausfall) im Monat. (Errechnet durch 520€ ALG2+184€ Kindergeld+ 54,30€ Monatskarte übernommen + 120€ Mehraufwandsentschädigung)

Bekomme ich während der Ausbildung tatsächlich weniger Geld als bei einem 1€-Job?

Oder habe ich noch Ansprüche auf Gelder? Ich will nicht raffgierig erscheinen, nur wenn dem so ist wüsste ich es gerne.

Für Informationen dazu wäre ich sehr dankbar!

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Ein Anspruch auf Alg II während einer Ausbildung besteht gem. § 7 Abs. 5 sgb II grundsätzlich nicht.

Es gäbe zwei möglichkeiten eine "Aufstockung" zu erhalten. Entweder du beantragst Mietzuschuss beim Jobcenter (ARGE) oder du beantragst Wohngeld bei der Wohngeldstelle. Beides gleichzeitig beziehen geht leider nicht, aber es würde geprüft werden wo du mehr rauskriegen würdest ;)

LG

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meine schwester hatte das problem auch mal mit ihren nachbarn, sie ist dann zu einem schiedsmann gegangen und der hat die dann alle zusammen zur aussprache eingeladen. letzendlich mussten die nachbarn sogar eine strafe zahlen! vielleicht würde sowas in deinem fall auch helfen ;) alles gute

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einfach bei der arge anfragen ;) wenn du dann immer noch nicht mit der berechnung einverstanden bist, kannst du einen überprüfungsantrag nach § 44 stellen. du musst dann halt dazu schreiben womit du nicht einverstanden bist.. lg

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Nach Only-Production Casting Einladung zur ARGE f. Sperre ALG?

Seit September letzten Jahres beziehe ich ALG II. In Januar hatte ich eine Einladung von Only Production zu ein Casting in Hotel bekommen. Bin da gewesen und hab mich am 29.01.2011 in die Kartei einschreiben lassen. Das hat nix gekostet und ich habe auch keine Einnahmen gehabt, also habe ich das nicht sofort an die BA für Arbeit gemeldet. Dann aber am 12.03.2011, bin ich von der Agentur zu eine Fernseh-Produktion geschickt worden, wir mussten dort quasi als Publikum sitzen und klatzschen, die meiste Zeit aber hab ich mit warten verbracht, also nich gearbeitet. Das ganze hat fast 7 Stunden gedauert. Das hab ich auch nicht gemeldet. Dann hab ich aber am 22.03.11 eine „Entschädigung“ von der TV Produktion in Höhe von 120 Euro bekommen. So weit so gut, die Agentur hatte mir das vermittelt, aber ich fand das ist kein Job gewesen, eher Vergnügen. Das Geld wurde auf mein Konto überwiesen und ich musste so ein Releasezettel von der unterschreiben, dass ich damit einverstanden bin in Fernsehn gesendet zu werden. Ich habe das bei der Arge nicht angegeben, weil die 120 Euro sind ja kein Arbeitslohn, denn die hab ich so bekommen, weil ich in Fernsehn komme. Vorgestern hab ich einen Brief von der Arge gekrigt und die haben mich eingeladen für den 05.07. , Lampsam werd ich nervös, weil ich denke das es rauskommen sein könnte.

**Was denkt ihr wissen die das schon?

Hab oben genau Datum eingetragen damit ihr das seht welcher zeit es war. **

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die arge kriegt jedes quartal ne meldung von der deutschen rentenversicherung bei der dein "arbeitgeber" dich hat anmelden müssen! somit kommts früher oder später eh raus.. vielleicht ist die liste auf der deine meldung ersichtlich ist, einfach nur noch nicht in die bearbeitung verteilt worden..

ich würde es mitteilen. viel zu befürchten hast du nicht, da der freibetrag wie schon mehrfach genannt mindestens 100 euro beträgt. auf die 20 euro die die 100 euro übersteigen kriegst du nochmal nen freibetrag von 20% drauf = dein freibetrag sind 104 euro, somit müsstest du von den verdienten 120 euro nur 16 euro zurückzahlen...

wenn du es gar nicht meldest, riskierst du damit, dass der fall an den fachbereich ordnungswidrigkeiten abgegeben wird und dann musst du wenns schlecht für dich läuft ne schöne strafe zahlen!

lg

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bei kindern mit einkommen in der bg der eltern gilt: wenn du deinen bedarf durch dein einkommen decken kannst, fällst du aus dem bezug raus. von deinem einkommen darf max. ein betrag in höhe deine kindergeldes bei deinen eltern angerechnet werden, aber das auch nur, wenn du dein kindergeld nicht benötigst um deinen eigenen bedarf zu decken ;)

beispiele:

  1. 750,00 Euro (dein bedarf - mit miete und allem drum und dran) -800,00 Euro (einkommen - ausbildungsgehalt + nebenjob etc.)= 50,00 Euro differnez = die 50,00 euro könnten voll bei deinen eltern angerechnet werden da kindergeld bei 184,00 euro liegt..

  2. 750,00 Euro (dein bedarf) - 1000,00 euro (dein einkommen) = 250,00 euro differnez = 184,00 euro die bei deinen eltern angerechnet werden da kindergel bei 184,00 euro liegt.. die restlichen 66,00 euro dürften bei ihnen nicht angerechnet werden! ;)

hoffe du verstehst meine beispiele ;) lg

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kannst du vielleicht mal einen teil des textes schreiben oder dein video bei youtube hochladen, damit man auch irgendeinen anhaltspunkt zum suchen hat? ;)

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also eigentlich dürftest du während der ausbildung gar kein alg II bekommen (ausschlussgrund nach § 7 Abs. 5 sgb II)!! vielleicht mal beim amt klären?!?

ansonsten gilt bei kindern mit einkommen in der bg der eltern: wenn du deinen bedarf durch dein einkommen decken kannst, fällst du aus dem bezug raus. von deinem einkommen darf max. ein betrag in höhe deine kindergeldes bei deiner mutter angerechnet werden, aber das auch nur, wenn du dein kindergeld nicht benötigst um deinen eigenen bedarf zu decken ;)

beispiele:

  1. 750,00 Euro (dein bedarf - mit miete und allem drum und dran) -800,00 Euro (einkommen - ausbildungsgehalt + nebenjob etc.)= 50,00 Euro differnez = die 50,00 euro könnten voll bei deiner mutter angerechnet werden da kindergeld bei 184,00 euro liegt..

  2. 750,00 Euro (dein bedarf) - 1000,00 euro (dein einkommen) = 250,00 euro differnez = 184,00 euro die bei deiner mutter angerechnet werden da kindergel bei 184,00 euro liegt.. die restlichen 66,00 euro dürften bei ihr nicht angerechnet werden! ;)

hoffe du verstehst meine beispiele ;) lg

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grundsätzlich kannst du schon ohne zustimmung von jobcenter umziehen. dann werden aber keine umzugskosten und auch keine mietkaution gezahlt und sollte die neue wohnung teurer sein als deine jetzige, werden max. die kosten der jetzigen wohnung übernommen und du musst den rest selber dazuzahlen.. ;) aber du kannst nicht gezwungen werden dort wohnen zu bleiben! ;)

wichtige gründe wären z.b. - familienzuwachs (wenn du mit deinem partner zusammen ziehen willst/ schwanger bist etc.); - wenn deine jetzige wohnung gesundheitsschädlich ist (benötigst ein attest von deinem arzt); - wenn dir die wohnung gekündigt wurde etc.

lg

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also ein guthabenkonto sollte man grundsätzlich bei jeder bank eröffnen können ;)

sollte deine "wunsch-bank" sich weigern, kannst du dir von der arge/ dem Jobcenter eine bescheinigung aushändigen lassen, dass du ein konto einrichten sollst. diese aufforderung würde dann für die sparkasse gelten (zumindest im raum hannover, bei welchen banken es in anderen städten ist weiß ich nicht..). also ein konto kannst du auf jeden fall eröffnen auch wenn du im leistungsbezug stehst ;)

lg

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der glücksbringer, von frau zu frau, freaky friday, ein schatz zum verlieben, trennung mit hindernissen, zum ausziehen verführt, 10 dinge die ich an dir hasse, eine wie keine, er steht einfach nicht auf dich, die nackte wahrheit..

hoffentlich ist da was für dich dabei ;)

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Schwarm/Liebe/verarschung?

Hallo ich habe mich in ein Mädchen ernsthaft verliebt! (in ihre augen)

so dann hab ich se am letzten Donnerstag angerufen... ja so fragen weil ne (sagen wir ein anderers mädchen) rumerzählt hat das ich halt in sie verliebt bin

ich habe gefragt wie sie darauf reagiert!.

sie antwortete "weiß nicht soo" ihre antwort klang nicht sicher!

kurz darauf fragte ich "wird es wohl nix zwischen uns?"

sie: zurzeit nein weil sie noch mit ihrem freund zusammen ist. vielleicht gibt es später einen sinn

joa das war das gespräch vom letzten donnerstag

letzer Freitag :

in der ersten großen pause. hat ihr freund mit ihr schluss gemacht (was ein schicksal)

so dann hat se mit mir überhaupt net mehr gesprochen... garnichts die hat mich einfach ignoriert!

ich habe sie dann angerufen halt am letzten freitag....

und frage sie... (wieso verarscht du mich). sie hat gesagt "nerv nicht" ich: leck mich am a*sch... aufgelegt.

am freitag abend habe ich nochmal versucht sie anzurufen ich: (wieso verarscht du mich) sie: aufgelegt.

das verstehe ich nicht.... wir lächeln uns immer im unterricht an schauen uns in den augen als wären wir verliebt. (das macht sie nur mit MIR

wir sind beide 12 & 11

PS: ich bin jetzt depriemiert ich denke nur an sie.... ich kann nicht schlafen/nicht im unterricht aufpassen...

heute war sie nicht in der schule.

jetzt wollte ich euch mal fragen.

wird es noch was zwischen mir und dem mädchen?

was passiert wohl als nächstes?

bitte nur ernstgemeinte antworten

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vielleicht braucht sie einfach etwas zeit für sich, wenn ihr freund grad erst mit ihr schluss gemacht hat und sie fühlte sich von dir unter druck gesetzt.. da sie weiß, was du für sie empfindest, lass ihr einfach etwas zeit, bevor du sie wieder diesbezüglich ansprichst..

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komisch das dein arzt dir das nicht beantworten konnte! würde mal zu nem anderen gehen! ;)

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sowas sieht man immer wieder mal und scheinbar haben die läden nichts dagegen, solange man dann für die sachen zahlt... ist wohl einfach kulanz ;)

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