müsste das lied sein ;)
5ivesta Family - Зачем (Satschem)
müsste das lied sein ;)
5ivesta Family - Зачем (Satschem)
wenn du selbst kündigst kriegst du im alg I eine sperrzeit von 3 monaten (komplett) bei alg II gibts (wenn du unter 25 bist) eine 3 monatige sanktion i.H.v. 30 % deiner regelleistung, die miete würde gezahlt werden. bist du über 25 gibts beim alg II für 3 Monate keine gar keine regelleistung.
wenn dein jetziger job dich so sehr belastet, würde ich dir raten dir ein attest von deinem arzt ausstellen zu lassen.. wenn der arzt dir zur kündigung rät, kann keine sperrzeit bzw. sanktion verhängt werden.
wie groß ist die wohnung denn? grundsätzlich sind für zwei personen 60 qm angemessen.. also ich glaub ohne wichtigen grund (z.B. arbeitsaufnahme) wird das nichts..
Ein Anspruch auf Alg II während einer Ausbildung besteht gem. § 7 Abs. 5 sgb II grundsätzlich nicht.
Es gäbe zwei möglichkeiten eine "Aufstockung" zu erhalten. Entweder du beantragst Mietzuschuss beim Jobcenter (ARGE) oder du beantragst Wohngeld bei der Wohngeldstelle. Beides gleichzeitig beziehen geht leider nicht, aber es würde geprüft werden wo du mehr rauskriegen würdest ;)
LG
meine schwester hatte das problem auch mal mit ihren nachbarn, sie ist dann zu einem schiedsmann gegangen und der hat die dann alle zusammen zur aussprache eingeladen. letzendlich mussten die nachbarn sogar eine strafe zahlen! vielleicht würde sowas in deinem fall auch helfen ;) alles gute
ich könnte ebay kleinanzeigen oder dhd24 empfehlen ;) beides absolut kostenlos für den verkäufer ;)
einfach bei der arge anfragen ;) wenn du dann immer noch nicht mit der berechnung einverstanden bist, kannst du einen überprüfungsantrag nach § 44 stellen. du musst dann halt dazu schreiben womit du nicht einverstanden bist.. lg
die arge kriegt jedes quartal ne meldung von der deutschen rentenversicherung bei der dein "arbeitgeber" dich hat anmelden müssen! somit kommts früher oder später eh raus.. vielleicht ist die liste auf der deine meldung ersichtlich ist, einfach nur noch nicht in die bearbeitung verteilt worden..
ich würde es mitteilen. viel zu befürchten hast du nicht, da der freibetrag wie schon mehrfach genannt mindestens 100 euro beträgt. auf die 20 euro die die 100 euro übersteigen kriegst du nochmal nen freibetrag von 20% drauf = dein freibetrag sind 104 euro, somit müsstest du von den verdienten 120 euro nur 16 euro zurückzahlen...
wenn du es gar nicht meldest, riskierst du damit, dass der fall an den fachbereich ordnungswidrigkeiten abgegeben wird und dann musst du wenns schlecht für dich läuft ne schöne strafe zahlen!
lg
bei kindern mit einkommen in der bg der eltern gilt: wenn du deinen bedarf durch dein einkommen decken kannst, fällst du aus dem bezug raus. von deinem einkommen darf max. ein betrag in höhe deine kindergeldes bei deinen eltern angerechnet werden, aber das auch nur, wenn du dein kindergeld nicht benötigst um deinen eigenen bedarf zu decken ;)
beispiele:
750,00 Euro (dein bedarf - mit miete und allem drum und dran) -800,00 Euro (einkommen - ausbildungsgehalt + nebenjob etc.)= 50,00 Euro differnez = die 50,00 euro könnten voll bei deinen eltern angerechnet werden da kindergeld bei 184,00 euro liegt..
750,00 Euro (dein bedarf) - 1000,00 euro (dein einkommen) = 250,00 euro differnez = 184,00 euro die bei deinen eltern angerechnet werden da kindergel bei 184,00 euro liegt.. die restlichen 66,00 euro dürften bei ihnen nicht angerechnet werden! ;)
hoffe du verstehst meine beispiele ;) lg
Das der Praktikumsbetrieb Versicherungsbeiträge für Dich abführt (an Krankenkasse und Rentenversicherung) ;)
kannst du vielleicht mal einen teil des textes schreiben oder dein video bei youtube hochladen, damit man auch irgendeinen anhaltspunkt zum suchen hat? ;)
also eigentlich dürftest du während der ausbildung gar kein alg II bekommen (ausschlussgrund nach § 7 Abs. 5 sgb II)!! vielleicht mal beim amt klären?!?
ansonsten gilt bei kindern mit einkommen in der bg der eltern: wenn du deinen bedarf durch dein einkommen decken kannst, fällst du aus dem bezug raus. von deinem einkommen darf max. ein betrag in höhe deine kindergeldes bei deiner mutter angerechnet werden, aber das auch nur, wenn du dein kindergeld nicht benötigst um deinen eigenen bedarf zu decken ;)
beispiele:
750,00 Euro (dein bedarf - mit miete und allem drum und dran) -800,00 Euro (einkommen - ausbildungsgehalt + nebenjob etc.)= 50,00 Euro differnez = die 50,00 euro könnten voll bei deiner mutter angerechnet werden da kindergeld bei 184,00 euro liegt..
750,00 Euro (dein bedarf) - 1000,00 euro (dein einkommen) = 250,00 euro differnez = 184,00 euro die bei deiner mutter angerechnet werden da kindergel bei 184,00 euro liegt.. die restlichen 66,00 euro dürften bei ihr nicht angerechnet werden! ;)
hoffe du verstehst meine beispiele ;) lg
grundsätzlich kannst du schon ohne zustimmung von jobcenter umziehen. dann werden aber keine umzugskosten und auch keine mietkaution gezahlt und sollte die neue wohnung teurer sein als deine jetzige, werden max. die kosten der jetzigen wohnung übernommen und du musst den rest selber dazuzahlen.. ;) aber du kannst nicht gezwungen werden dort wohnen zu bleiben! ;)
wichtige gründe wären z.b. - familienzuwachs (wenn du mit deinem partner zusammen ziehen willst/ schwanger bist etc.); - wenn deine jetzige wohnung gesundheitsschädlich ist (benötigst ein attest von deinem arzt); - wenn dir die wohnung gekündigt wurde etc.
lg
also ein guthabenkonto sollte man grundsätzlich bei jeder bank eröffnen können ;)
sollte deine "wunsch-bank" sich weigern, kannst du dir von der arge/ dem Jobcenter eine bescheinigung aushändigen lassen, dass du ein konto einrichten sollst. diese aufforderung würde dann für die sparkasse gelten (zumindest im raum hannover, bei welchen banken es in anderen städten ist weiß ich nicht..). also ein konto kannst du auf jeden fall eröffnen auch wenn du im leistungsbezug stehst ;)
lg
der glücksbringer, von frau zu frau, freaky friday, ein schatz zum verlieben, trennung mit hindernissen, zum ausziehen verführt, 10 dinge die ich an dir hasse, eine wie keine, er steht einfach nicht auf dich, die nackte wahrheit..
hoffentlich ist da was für dich dabei ;)
je weniger "fett" an der stelle ist, desto mehr tut es weh ;)
vielleicht braucht sie einfach etwas zeit für sich, wenn ihr freund grad erst mit ihr schluss gemacht hat und sie fühlte sich von dir unter druck gesetzt.. da sie weiß, was du für sie empfindest, lass ihr einfach etwas zeit, bevor du sie wieder diesbezüglich ansprichst..
komisch das dein arzt dir das nicht beantworten konnte! würde mal zu nem anderen gehen! ;)
kommt auf den typ an und ob die haare gepflegt aussehen oder einfach nur kaputt sind... ;) wie wärs mit nem foto?
sowas sieht man immer wieder mal und scheinbar haben die läden nichts dagegen, solange man dann für die sachen zahlt... ist wohl einfach kulanz ;)