Absturzsicherung Tiefgaragenrampe und Grenzzaun - was geht vor?
Der Eigentümer des Grundstücks A ist nach Nachbarschaftsrecht in Niedersachsen verpflichtet, einen Zaun zwischen seinem Grundstück und dem (rechts davon liegenden) Grundstück B zu setzen.
Der Eigentümer des Grundstücks B hat an der Grenze eine Tiefgarage. Von der Zufahrt aus betrachtet müsste er nach etwa 2 Metern eine Absturzsicherung auf der äußeren TG-Mauer errichten, weil ab dieser Stelle 1 Meter Tiefe erreicht werden (Fallhöhe von der Mauerkante bis zum Boden der Rampe).
Frage 1: Würde Eigentümer A einen Zaun errichten, wäre dann eine solche Absturzsicherung nicht notwendig?
Frage 2: Wäre Eigentümer A für die gesamte Länge der Grundstücksgrenze zaunpflichtig, obwohl dort teilweise und in geringer Höhe (von ca. 30 cm über dem Erdniveau) die Mauer der TG steht?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten!