gar nicht :o)

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Saktion trotz Eigenbemühung?

Guten Morgen erstmal. Also ich hab folgendes Problem: Ich habe soeben erfahren, das mir das Jobcenter 117 Euro kürzen wollen, da ich keine Eigenbemühungen abgegeben hab. Diese hab ich jedoch abgegeben. Meine Auflage heißt, ich soll 3 Bewerbungen im Monat schreiben für einen Job auf 400 Euro Basis. Bei den ersten 3 konnte ich leider die Bewerbungsschreiben nicht mehr finden, die das Jobcenter haben wollte. Die Quittung, das ich Bewerbungen abgeschickt hatte, lag jedoch bei. Danach konnte ich eine Weile keine Bewerbungen mehr ausdrucken, da ich umgezogen bin und keinen Drucker hab. Also hab ich eine Monat keine Bewerbung abgeschickt, in dem darauf dann jedoch 6 Stück. ( Es sollte somit also ausgeglichen sein.) Diese 6 Bewerbungsschreiben und 2 Quitrungen und die Tabelle mit den Adressen, wo ich mich beworben hab, habe ich dann zum Jobcenter geschickt. 3 Bewerbungen kamen zurück, da es diese Betriebe nicht mehr gibt und diese trotzdem im Internet standen. (Auf der Internetseite der Jobbòrse sind kaum Stellen in meiner Stadt ausgeschrieben) Ich bin 18, und habe vor meiner eigenen Wohnung in der Wohnung der Eltern meines Freundes mit ihm gewohnt. Das Jobcenter hat meine neue Adresse, schickt dieses Saktionenschreiben jedoch zu den Eltern meines Freundes.

Fakt ist jedoch: Ich habe die Bewerbungen geschrieben, habe Quittungen und Bewerbungsschreiben vorgelegtund habe fur die Bewerbungen auch Geld bezahlt, und nun kommt das die mir das Geld kürzen wollen... Außerdem verstehe ich nicht, warum 117 Euro. Ich bekomme 237 Euro Hartz und 184 Euro Kindergeld, das Kindergeld gehòrt doch so garnicht zum Hartz4 oder? Und 30 Prozent von 237 Euro wären 71 Euro ...

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am besten jacke anziehen und ab zum jobcenter und dort vorsprechen und widerspruch einlegen .. am besten (sowieso grundsätzlich die post) mit stempel den eingang bestätigen lassen .. lass dir das genau erklären ,warum und wieso in allen einzelheiten -die sind gesetzlich zur auskunft und "mitwirkung" verpflichtet ... ganz wichtig bleib -auch wenn sie wie immer provozieren und dich am liebsten sofort wieder wegschicken wollen - freundlich!!! ! bestimmend ! und hartnäckig ! und FREUNDLICH nimm jemanden als zeugen mit ... einen von deinen elten z.b. und falls sie extrem uneinsichtig und asozial sind besteh auf den essensgutschein (zur not kaufst du eben im anderen stadteil ein wenns dir peinlich ist) lass dir auch immer ! den namen des sachbearbeiters geben und schreib ihn direkt auf ..falls du nicht zu deinem recht kommst (oder schlecht behandelt wirst ) ,sofort schriftlich beschweren !!!!!!! ...viel erfolg

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hiermit müsste es klappen ;o)

http://www.url-to-mp3.com/

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liebevoll gestalltete gutscheine für gartenarbreit , autowäsche kommen gut zu weihnachten ,kosten nix,und bis sie eingelöst werden können dauert noch....und wenn du glück hast weiss im frühjahr keiner mehr wo die gutscheine liegen ;o) .... alternativ kommen schneefegdienstgutscheinen auch gut,nur die werden garantiert ,und schon früher eingelöst .... :o)

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http://www.boehmwanderkarten.de/themen/galerie/stol_417_globussegmente_9_hf.jpg

...wenn du das als schablone benutzt,müsste es klappen .......fürn halbkreis einfach am "äquator"durchschneiden ;o)

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ja ...bekommste teilweise erstattet :o)

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du bist leider erst 13 marcel,da haste ,glaub ich ,pech gehabt.... erpressung :D ..is ja goldig

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...ich würd die finger davon lassen ,klingt irgenwie suspekt .... :o)

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also das du die wohnung aufgrund der baustelle fristlos kündigen kannst glaub ich eher weniger ,wenns einen nur zu 15 bzw 20 % mietkürzung berechtigt ,wirste wahrscheinlichg auf sein verständniss und wohlwollen angewiesen sein ,von daher frag doch den vermieter einfach erstmal nett und freundlich in einem persönlichen gespräch ob du vorzeitig ausziehen kannst ,wenn er uncool ist wird das warscheinlich nix mit dem vorzeitigen auszug ....

gründe für mietminderung in %

Langwierige Straßenbauarbeiten in lauter Umgebung. 15 % LG Siegen, 9.11.1989, Az. 3 S 87/89

Ununterbrochene Arbeiten an Großbaustelle. 15 % AG Köln, 3.5.1995, Az. 207 C 14/95

Dachgeschossausbau. 20 % LG Berlin, 9.4.2001, Az. 62 S 421/00

Großbaustelle von 6.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Einbau von Spund- wänden. 20 % AG Regensburg, 16.4.1991, Az. 4 C 275/91

Erhebliche nächtliche Ruhe- störung zwischen 22.00 Uhr und 3.00 Uhr durch den Betrieb einer Gaststätte im EG. 40 % LG Berlin, 5.8.2002, Az. 67 S 342/01

viel erfolg, und eine angenehme nachtruhe ;o)

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