Hallo Marry,

jeder hat ein Recht auf seine schützenswerte Privatsphäre. Dazu gehört auch das Recht am eigenen Bild. Dein Lehrer darf somit also z.B. kein Klassenfoto machen, um es auf seinem Facebookprofil zu veröffentlichen. Da braucht er von jedem, der abgelichtet ist, eine Einverständniserklärung. Bei Minderjährigen sogar von den Eltern.

Da dein Lehrer die Fotos aber wohl nur zum leichteren Erlernen der Namen macht, dürfte es eigentlich keinen Grund geben, diesem zu widersprechen. Wenn du bedenken hast, dass er vielleicht Ganzkörperfotos macht, auf denen auch unvorteilhaft oder (für ihn) sehrwohl vorteilhaft anzusehende Körperstelen sind, so bitte ihn (im Notfall über den Klassensprecher, Klassenlehrer oder Vertrauenslehrer) doch, nur Portraitfotos (also nur das Gesicht) zu machen.

Viel Spaß im neuen Schuljahr und nicht allzuviel Ärger mit den Lehrern wünscht Jacques

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