Wäre sinnvoll eine Ausbildung zu machen. Dann hast Du einen Beruf und kannst mit gültigen Prüfungen, die Du alle 2 Jahre wiederholen mußt, arbeiten. Oder aber Du klärst das mit dem AA oder JC ab, ob sie Dir die Zertifikate bezahlen. Die sind aber sehr teuer.

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Bei der Arbeitslosmeldung erhältst Du einen Vordruck, den Dein ehemaliger Arbeitgeber ausfüllen muß. Dazu ist er verpflichtet.

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Mitarbeiter einer PAV will sich bei meinem Jobvermittler im Jobcenter über mich beschweren

Ich habe einen Anruf dieser PAV erhalten, die zerschreddern meine Unterlagen und werden Beschwerde bei meinem zuständigen Arbeitsvermittler einreichen, nur weil ich die mich schonmal vermittelt haben und ich das nicht angenommen habe, weil ich von einer anderen ZA Firma in meiner direkten Umgebung den selben Job bekommen sollte, was aber letzendlich nich geklappt weil die sich nich mehr gemeldet haben (ist wharscheinlich bei denen untergegangen), hab mich jetz halt wieder bei der oben erwähnten PAV gemeldet, die wollten mir ers wieder dasselbe anbieten, woraufhin ich auch zugesagt habe, und dann rufen die an und sagen ich hab doch den job über die andere Firma angenommen, was nun aber nich so klappte, Jetzt fühlen die sich da irgendwie verarscht von mir, und wollen meinem vermittler im jobcenter das mitteilen und sich über mich beschweren, (kann ja auch nix dafür, ich hab längst den überblick verloren wo überall überhaupt bewerbungen laufen, das sind ein haufen ZAs und PAVs, und welche PAV welche Bewerbung an welche ZA weitergibt und sowas, das weiß ich alles nich mehr so genau) Meine Frage: Was kann mir im schlimmsten Fall passieren, wenn das Jobcenter die Beschwerde von dieser PAV erhält? Es wäre nämlich sehr schlimm wenn die mir Geld sperren, Außerdem werde ich spätestens in drei Wochen Papa, ICH BRAUCH JEDEN CENT. Und eins Noch: PAV und ZA sind der GRÖSSTE DRECK!!!!!!!!!!!!!!!

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Ja das sind alles Sklaventreiber diese ZA Firmen. Sie gehören allesamt abgeschafft!!!

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Da wird Dein SB mit Sicherheit drauf stoßen und nachfragen. So wie sich Dein Problem anhört, wohnst Du in einer WG, das heißt, auch von Deinem Mitbewohner wird das Amt Auskünfte einholen, bzw. Du mußt seine Einkünfte offenlegen.

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Du mußt Dich beim Meldeamt persönlich ummelden. Es besteht eine Meldepflicht.

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Einziehung von Forderungen ARGE

Hallo liebe Community

im folgen Fall geht es um eine "Einziehung von Forderungen" seitens der Bundesagentur für Arbeit.

Am 31.07.2013 erhielt ich meine letzte Sozialleistung in Höhe von 575,60€, um die Miete und diverse Kosten für den Monat August begleichen zu können.

Am 12.08.2013 nahm ich eine neue Beschäftigung auf und erhielt am 29.08.2013 meinen ersten Lohn in Höhe von 990€, um die Miete und diverse Kosten für den Monat September begleichen zu können.

Die Aufnahme der Beschäftigung wurde umgehend gemeldet und die Leistungen wurden umgehend eingestellt. Man gab mir zusätzlich einen Antrag für Übergangsgeld um zu errechnen, ob und wie viel Geld mir noch zustände.

Am 17.10.2013 erhielt ich plötzlich ein Schreiben der Agentur für Arbeit Recklinghausen mit dem Titel: "Einziehung von Forderungen". Angeblich hätte man mir am 05.09.2013 einen Bescheid zugeschickt, welcher aber nie hier eingetroffen ist.

Ich telefonierte also mit dem zuständigen Jobcenter Duisburg-Hamborn. Jeder dieser Mitarbeiter, teilte mir mit, dass es sich vermutlich um einen Fehler handelt, dass ich im Recht bin, aber das die Zahlung trotzdem als fällig betitelt ist.

Angenommen ich hätte am 29.08.2013 tatsächlich meinen Lohn plus die Leistungen erhalten, müsste ich der Agentur für Arbeit Recht geben und es wäre tatsächlich eine Überzahlung gewesen. Tatsächlich wurden die Leistungen aber eingestellt.

Aus meiner Sicht versucht hier also das Jobcenter, meinen erarbeiteten Lohn einzuziehen. Das Widerspruchsrecht ist abgelaufen, da ich wie erwähnt nie ein Schreiben des Jobcenters erhalten habe.

Meiner Meinung nach ist dem Jobcenter ein gewaltiger Logikfehler unterlaufen. Wenn ich das Geld tatsächlich zurück zahlen müsste, würde mir ja für einen Monat das Geld für die Miete und diverse Kosten fehlen. Man geht doch nicht arbeiten um den Vormonat zu überstehen.

Muss ich die Forderung in Höhe von 578,75€ jetzt tatsächlich zurück zahlen oder hat das Jobcenter hier einen Fehler gemacht?

Vielen Dank für eure Mühen im Voraus.

Viele Grüße

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So wie es aussieht, hat hier das JC einen Fehler gemacht. Das hat ja sogar ein Sachbearbeiter bestätigt. Weil Du keinen Brief bekommen hast, kannst du also auch keinen Widerspruch einlegen. Ich würde mir Hilfe bei der Gewerkschaft suchen, solltest Du Mitglied sein, oder mich an eine soziale Einrichtung wenden, wo Du kein Geld für Ratschläge bezahlen mußt. Im Schlimmsten Fall zum Anwalt, wenn die weiterdrohen...

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Du hast bestimmt einen Zettel bekommen, wo das vermerkt ist, dass die Fahrkarte einbehalten wurde, oder? Wenn nicht, gab es Zeugen, die das Geschehen beobachtet haben? Ansonsten bleibt Dir nur, das persönlich vor Ort zu klären und zu hoffen, dass alles zu Deinem Gunsten ausgeht.

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Ja das dürfen die.

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Auf keinen Fall selber kündigen. Ansonsten wirst Du vom AA gesperrt für 3 Monate.Wenn Du unzufrieden bist, lasse Du Dich kündigen. Dein Alg erhältst Du in voller Höhe weiter, da Du noch Anspruch auf den Rest der übrigen 12 Monate hast, also Du kannst beruhigt sein.

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Gar keine. Wenn Du Deinen Hartz 4 Bescheid kriegst, liegt ein Antrag auf GEZ-Befreiung bei. Den füllst Du aus und schickst ihn zur GEZ oder gibst ihn einfach bei einer öffentlichen Rundfunkanstalt in Deiner Nähe ab. Die müssen den Antrag weiterleiten und es kostet nichts.

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Normalerweise bekommst Du vorher was zugeschickt. das mußt Du ausfüllen und wieder einreichen. Solltest Du bisher nichts bekommen haben, melde Dich an der Anmeldung an und schildere denen den Sachverhalt, dann kriegst Du auch die Anträge zur Verlängerung mit.

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Hallo Elynor, ich wohne selbst alleine in einer knapp 50m² Wohnung. Das Jobcenter übernimmt die komplette Miete plus den Regelbedarf. Es kommt aber darauf an, wie hoch Deine Grundmiete ist. http://www.jobcenter-duesseldorf.de/index.php?cm_id=unterkunftheizung

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Arbeitssklave?

Moin , ich habe vor etwa 2 Wochen meine Ausbildung zum Fachlagerist beendet. Da mir meine Firma erst 2 Tage vor der Abschlussprüfung mitteilte , das ich nicht übernommen werde , hatte ich kaum eine Chance neue Arbeit zu finden. Eigendlich lehnte ich es gedanklich ab , bei einer Fremdarbeitsfrima anzuheuern. Ich meine , ich bin 23 , habe eine abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft und hatte mir das alles etwas anders vorgestellt. Nun bin ich durch das Arbeitsamt dazu gezwungen , mich überall zu bewerben. Heute bekam ich einen Anruf von einem der Zuhälter (Zeitarbeitsfrima) und vereinbarte einen Termin für morgen. Es graust mir schon jetzt davor , 3 Schichtbetrieb , angestellt als Helfer und nicht als Fachkraft und dementsprechend auch sicherlich eine schlechte Bezahlung. Ich weiss jetzt schon das ich auf solche Schichten nicht klar kommen werde , ich werde mit Schlafstörungen und Übermüdung zu kämpfen haben. Das wäre auch vereinnehmbar wenn die Bezahlung stimmen würde. Aber nun muß ich also 3 Schichten arbeiten, als Helfer und das alles für etwa 8€ brutto die Stunde. Durch den Schlafmangel werde ich die Umgebung wohl nur noch surreal warnehmen können , dann kommt noch die verbitterung durch den schei... Job hinzu und ein neuer Amokläufer ist geboren. Muß ich den Job tatsächlich annehmen , da ich sonst Probleme mit dem Amt bekomme , oder habe ich hier auch eine gewisses Mitspracherecht? Ach wieso frage ich das überhaubt , natürlich habe ich hier keinerlei rechte , ich muß ein guter Sklave sein und mich beugen. Sollte das Angebot morgen tatsächlich so schlecht sein , werde ich im weiteren Gesprächsverlauf wohl offen legen , das ich ein Drogensüchtiger Alkoholiker bin , der dem ku klux klan angehört und unter zwangsneurose leidet. Was erhoffe ich mir nun durch diesen Post? Keine Ahnung , ich wollte mir nur etwas Frust von der Seele reden , wie entäuscht ich von Staat und System bin.

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Moin schleicher1, schau mal in das GG Artikel 12. Artikel 12

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Durch das SGB 2 wird das allerdings umgangen. Man zwingt Dich, als Lohnsklave durch die Welt zu tingeln, von wegen Zumutbarkeit u.s.w. Aber Du mußt trotzdem nicht jeden angebotenen Job annehmen. Ich bekomme vom Amt auch nur Sklavenhalterfirmen, wo ich mich bewerben muß, weil die selber nichts anderes haben.

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Der Urlaub ist zum erholen, also Handy aus und Läptop ebenso............

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