Wäre sinnvoll eine Ausbildung zu machen. Dann hast Du einen Beruf und kannst mit gültigen Prüfungen, die Du alle 2 Jahre wiederholen mußt, arbeiten. Oder aber Du klärst das mit dem AA oder JC ab, ob sie Dir die Zertifikate bezahlen. Die sind aber sehr teuer.
Du mußt 60% richtig beantwortet haben. Welche Zertifikate machst du denn?
Am sichersten Du rufst an oder meldest Dich persönlich krank und wichtig!!!!! Krankenschein nicht vergessen.
Bei der Arbeitslosmeldung erhältst Du einen Vordruck, den Dein ehemaliger Arbeitgeber ausfüllen muß. Dazu ist er verpflichtet.
Ja das sind alles Sklaventreiber diese ZA Firmen. Sie gehören allesamt abgeschafft!!!
Da wird Dein SB mit Sicherheit drauf stoßen und nachfragen. So wie sich Dein Problem anhört, wohnst Du in einer WG, das heißt, auch von Deinem Mitbewohner wird das Amt Auskünfte einholen, bzw. Du mußt seine Einkünfte offenlegen.
Du mußt Dich beim Meldeamt persönlich ummelden. Es besteht eine Meldepflicht.
So wie es aussieht, hat hier das JC einen Fehler gemacht. Das hat ja sogar ein Sachbearbeiter bestätigt. Weil Du keinen Brief bekommen hast, kannst du also auch keinen Widerspruch einlegen. Ich würde mir Hilfe bei der Gewerkschaft suchen, solltest Du Mitglied sein, oder mich an eine soziale Einrichtung wenden, wo Du kein Geld für Ratschläge bezahlen mußt. Im Schlimmsten Fall zum Anwalt, wenn die weiterdrohen...
Du hast bestimmt einen Zettel bekommen, wo das vermerkt ist, dass die Fahrkarte einbehalten wurde, oder? Wenn nicht, gab es Zeugen, die das Geschehen beobachtet haben? Ansonsten bleibt Dir nur, das persönlich vor Ort zu klären und zu hoffen, dass alles zu Deinem Gunsten ausgeht.
Ja das dürfen die.
Nein bekommst Du nicht.
Auf keinen Fall selber kündigen. Ansonsten wirst Du vom AA gesperrt für 3 Monate.Wenn Du unzufrieden bist, lasse Du Dich kündigen. Dein Alg erhältst Du in voller Höhe weiter, da Du noch Anspruch auf den Rest der übrigen 12 Monate hast, also Du kannst beruhigt sein.
Gar keine. Wenn Du Deinen Hartz 4 Bescheid kriegst, liegt ein Antrag auf GEZ-Befreiung bei. Den füllst Du aus und schickst ihn zur GEZ oder gibst ihn einfach bei einer öffentlichen Rundfunkanstalt in Deiner Nähe ab. Die müssen den Antrag weiterleiten und es kostet nichts.
Normalerweise bekommst Du vorher was zugeschickt. das mußt Du ausfüllen und wieder einreichen. Solltest Du bisher nichts bekommen haben, melde Dich an der Anmeldung an und schildere denen den Sachverhalt, dann kriegst Du auch die Anträge zur Verlängerung mit.
Hallo Elynor, ich wohne selbst alleine in einer knapp 50m² Wohnung. Das Jobcenter übernimmt die komplette Miete plus den Regelbedarf. Es kommt aber darauf an, wie hoch Deine Grundmiete ist. http://www.jobcenter-duesseldorf.de/index.php?cm_id=unterkunftheizung
Moin schleicher1, schau mal in das GG Artikel 12. Artikel 12
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Durch das SGB 2 wird das allerdings umgangen. Man zwingt Dich, als Lohnsklave durch die Welt zu tingeln, von wegen Zumutbarkeit u.s.w. Aber Du mußt trotzdem nicht jeden angebotenen Job annehmen. Ich bekomme vom Amt auch nur Sklavenhalterfirmen, wo ich mich bewerben muß, weil die selber nichts anderes haben.
Moin engelg21, also ich hatte meinen Bescheid innerhalb 1 Woche bekommen. Es geht also ziemlich schnell. Ich weiß natürlich nicht, wie schnell das Jobcenter in Deiner Stadt ist:)
Leider darf das Jobcenter eine Kontenabfrage bei Deiner Bank starten. Aber soviel wie ich weiß, wird das Jobcenter nur über die höhe der Zinsen informiert, nicht jedoch über den Kontostand.
Der Urlaub ist zum erholen, also Handy aus und Läptop ebenso............
Nein, das ist nicht möglich. Du kannst aber die Kosten für Hausmeister, Reparaturen, Wartung der Rauchwarnanlage, Gartenpflege/Winterdienst, Strassenreinigung, Müllbeseitigung, Schornsteinreinigung und Treppenhausreinigung angeben.