Hallo, ich wohne z.Z in einer WG und zahle 198€ Miete inklusive Strom und Heizung. Ich habe auch keine weiteren Kosten, also am Ende des Jahres kommt keine Abrechnung für die Energiekosten.
Nun hat mein Vermieter die Miete um 10% aufgrund der gestiegenen Energiekosten erhöht. Das war der einzige Grund der Mieterhöhung und ich habe irgendwie das Gefühl, dass dies nicht rechtens ist. 217 € sind für mein kleines Zimmer viel zu viel, außerdem bekomme ich als Schüler nicht gerade viel Geld und kann es mir schlicht weg nicht leisten.
Ich habe dazu hier recherchiert: http://www.internetratgeber-recht.de
b) Mieterhöhung bei Betriebskostenvorauszahlung oder -pauschale
Die Mieterhöhungserklärung muss der Textform genügen (muss also nicht unterschrieben sein) und folgende Angaben enthalten:
eine Gegenüberstellung der bisherigen und der jetzt geltenden Beträge,
den Betrag, um den die Gesamtsumme der Betriebskosten gestiegen ist,
den Verteilerschlüssel,
der Grund der Erhöhung.
Entspricht die Erhöhungserklärung diesen Anforderungen nicht, so ist sie unwirksam, d.h., der Mieter muss die Erhöhung nicht zahlen. Den erhöhten Kostenanteil kann der Vermieter dann erst verlangen, wenn dem Mieter eine neue, wirksame Erklärung zugegangen ist.
Im Grunde hat mir der Vermieter nur geschrieben, dass sich die Miete fristgerecht in 3 Monaten um 10% aufgrund gestiegener Energiepreise erhöht. Somit fehlt meiner Meinung nach immer noch der Verteilerschlüssel, damit dieses Schreiben rechtsgültig ist oder irre ich mich da?
Was kann ich machen? Die Fakten noch mal im Überblick:
Miete eines Zimmers in einer WG inklusive Strom und Heizung
Mieterhöhung mit 3 Monaten Frist aufgrund gestiegener Energiekosten um 10% als einzige Begründung.
Vielen Dank schon mal für euren Rat.