weil die athleten dann die wasseroberfläche besser erkennen können

Deutscher Schwimm-Verband
Wettkampfbestimmungen Wasserspringen
§ 208 Allgemeine Anforderungen an Sprunganlagen
[…]
(10) Eine mechanische Vorrichtung zur Erzeugung einer bewegten Wasseroberflächeist unterhalb der Sprunganlage anzubringen. Diese soll den Springern das leichteErkennen der Wasseroberfläche ermöglichen (Kräuselanlage).


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