Präsenzkraft Pflegehelfer unklare Tätigkeiten?
Seit zwei Wochen bin ich als Pflegehelfer (Teilzeit) in einem Seniorenheim angestellt (habe den das aber auch eher aus der Not heraus gewählt).
Tätigkeiten wurden bei Besprechung des Arbeitsvertrages nur mündlich vereinbart, bzw. es gab keine Anlage, die die Tätigkeiten näher beschreibt. Habe mich dann per BGB informiert, indem steht, dass ein Arbeitsvertrag (also auch Tätigkeiten) spätestens nach 1 Monat nachgereicht werden müssten...
Vereinbart war, dass ich selbst nur für die Küche zuständig bin. Allerdings kamen unter meinen Kollegen nun Fragen auf, da eine andere Hilfskraft (die weniger Stunden arbeitet) Tätigkeiten in der Pflege/Grundpflege übernimmt im Gegensatz zu mir.
Da ich eigentlich ungelernt bin (kein Lehrgang o.ä.), frage ich mich ob die Tätigkeiten, die gelernte Pflegehelfer machen, ausführen MUSS?