Nein, sie dürfen genrell deine Sachen nicht anfassen (von außen abtasten ausgenommen), allerdings können sie von dir verlangen, dass du alles vollständig auspackst und vorzeigst, also auch den Inhalt deines Portemonnaies. Dir steht allerdings offen dich zu erinnern, dass du vor der Durchsuchung 2000€ im Portemonnaie hattest, welche danach nicht mehr auffindbar waren.
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Ich habe mit 11 angefangen die Zeit in der Kirche zum Schlafen zu nutzen oder explizit ausgearbeitete Fragen zu stellen, da die möglichen Antworten sich dann in einem gewissen Spektrum bewegen kann man sich auch schon entsprechende Folgefragen überlegen. Als "unschuldiges" Kind funktionieren solche Zwischenrufe, als Erwachsener würde man damit vermutlich keine lustige Diskussion mehr hinbekommen.