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Er meint Erlebnispädagogik. Auf dieser Seite findest du eine gute Definition dazu: http://www.new-institut.de/erlebnispaedagogik/definition-erlebnispaedagogik/
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Kinder von Arbeitslosengeld-II-Empfängern haben bei einer Klassenfahrt Anspruch auf Kostenübernahme. siehe: http://www.new-institut.de/klassenfahrten/service-recht-infos/hartz-iv/
Kinder von Arbeitslosengeld-II-Empfängern haben bei einer Klassenfahrt Anspruch auf Kostenübernahme Erwachsene Kinder von Arbeitslosengeld-II-Empfängern haben bei einer Klassenfahrt Anspruch auf Kostenübernahme so das Sozialgericht Dortmund.