wenn das wärmepad verschlossen war ist alles klar, da es nur durch die hitze reagiert. wenn es irgendeine flüssigkeit etc. war, würde ich mir schon gedanken machen. LG

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Kommt von Affekt. Vielleicht kennst du ja :"aus dem affekt heraus". also eine nicht geplante handlung. wenn also man aus der froschperspektive schaut und plötzlich was passiert, und man aufspringt und aus der vogelperspektive filmt ist es ein affektiver Perspektivenwechsel. PS: freue mich über die Auszeichnung zur "hilfreichsten antwort ;D"

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erzähl es deinen eltern, dem rektor... der gehört von der schule geschmissen!!!!!!!!!!! das ist nich petzen, das ist nen schutz, dass du nicht maltretierst wird.

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Es gibt keinen abschließenden Rechte- und Pflichtenkatalog für die erzieherischen Maßnahmen, die Lehrkräfte im Rahmen ihres Erziehungs- und Bildungsauftrags anwenden dürfen. So soll gesichert werden, dass der Lehrer individuell, in jedem Fall und jeder Situation, angemessen reagieren und für ein angenehmes Lernklima sorgen kann.

Das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) lässt nach § 61 Abs. 1 NSchG Erziehungsmittel zu, wenn Schülerinnen und Schüler den Unterricht beeinträchtigen oder in anderer Weise ihre Pflichten verletzen. Nach § 61 Abs. 2 NSchG sind die schwerwiegenderen Ordnungsmaßnahmen zulässig, wenn Schülerinnen und Schüler ihre Pflichten grob verletzen, insbesondere den Unterricht nachhaltig stören, die von ihnen geforderten Leistungen verweigern oder dem Unterricht unentschuldigt fernbleiben.Aus dieser Formulierung wird deutlich, dass Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen möglich, aber nicht zwingend sind. Sie haben in erster Linie den Zweck, einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb zu gewährleisten, der die Erfüllung des Bildungsauftrages in der Schule sachgerecht und problemlos ermöglicht. Die Pflichtverletzung muss nicht zwingend in der Schule geschehen sein; sie muss aber insofern einen schulischen Bezug haben, als sie sich auf die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule auswirkt.

Typische Fälle eines Fehlverhaltens außerhalb des Schulgeländes mit schulischem Bezug sind Streitigkeiten unter Schülerinnen und Schülern auf dem Schulweg oder im Schulbus. Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen stellen niemals Vergeltung für begangenes Unrecht dar und haben keinerlei Straffunktion. Für Strafmaßnahmen gibt es im NSchG keine Rechtsgrundlage.

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du darfst denn ball überall schlagen. meist ist es so, dass es von situation zu situation unterschiedlich ist.wenn du vorne rechts stehst bist du für vorne rechts zuständig. der hintermann für hintenlinks. kommt jetzt ein lob über dich nach hinten rechts nimmt ihn der hintermann und du weichst dann auf vorne links aus. so steht immer einer auf jeder seite. du kannst natürlich auch vorne auf der anderen Seite den Ball schlagen, vorrausgesetzt du bist schnell genug. vertsanden? stell ruhig noch nachfragen...

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spray? warst du schon mal beim arzt?

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wen man jemand lieb grüßt hat man ihn nicht lieb:D?? ich verstehe was du meinst. aber hdl ist verbindlicher und wird auch anders gedeutet als lg. so hat es sich halt entwickelt:D

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schwer, kann es sein, muss es aber nicht. mit der oberstufe kommt die spezialisierung(11+12 Zum mindest in niedersachsen). dadurch wirds einfacher. es gibt: Mathe deutsch französich/latein englisch geschichte politik kunst biologie physik chemie sport religion/werte und normen und musik. hoffe es hilft. würde mich üner hilfreiche antwort sehr freuen!

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manchmal muss man hinter die ktnr. einen buchstaben eingeben. hast du das vlt. vergessen?

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