Der Vater hat immer ein Umgangsrecht, dessen Umfang nach dem Alter des Kindes festgelegt ist. Diesen Anspruch kann der Kindsvater unabhaengig davon, ob er seinen Pflichten hinsichtlich der Zahlung des Unterhalts nachkommt, gerichtlich durchsetzen.
Es kommt immer darauf an, wo Du wohnst, die Rechtsprechung ist in Hessen und Bayern etc. eher Muetterfreundlich, in den neuen Bundslaendern, wie Berlin eher Vaeterfreundlich.
Ich hab eine Freundin in Berlin. Der Vater ueberzieht sie mit Klagen zum Umgangsrecht. Er darf das Kind fuer Uebernachtungen haben und Urlaub mit ihm machen, sogar, wenn er der Mutter verschweigt, wohin es geht.
Er bedroht die Mutter, ihr den Sohn zu entziehen und daraufhin hat sie sich einer Selbsthilfegruppe angeschlossen, da gibt es noch viel drastischere Beispiele : Eine Mutter muss Ihre Tochter zum Umgang mit dem Kindsvater, einem vorbestraften Sexualstraftaeter schicken.
Wenn das Kind nicht zum Umgang will, wird der Mutter unterstellt, sie haette es negativ beeinflusst. In Berlin kann das zu Verlust des Sorgerechts fuehren.
Ich habe das alles nicht fuer wahr gehalten, aber meiner Freundin ist es passiert. Ich will hier niemanden deprimieren, aber wenn Ihr in einem traditionell rot regierten Bundesland wohnt, dann sucht Euch einen guten Anwalt (nicht existente Spezies) oder zieht schnellstens um !