von den jägern mit diesen gewehren auf diese distanz trifft niemand "daneben".

Zudem, der schütze hat sich gezeigt ( wenn auch imgegenlicht)

da mus noch was im argen liegen, jemand dermaßen zu gefährden braucht viel hass.

Gibt es da noch was aus der zeit als lehrer? Das jetzt wieder - durch dieses ereignis mit dem mädchen- aufgewühlt wurde?

Da ist noch stoff für eine fortetzung

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das WAR mal so, dass die kreuzung die geschwindigkeitsanordnung aufhebt.Die rechtssprechung ist nun ziemlich deutlich, das sie weiterhin bestehen bleibt. Das zeichen ist ( die anordnung), sofern es nicht mit einem gefahrenschild zusammen angebracht ist, nur dann aufgehoben, wenn es durch die zeichen 278 stvo anlage 2 etc aufgehoben ist.

Interessant auch die situation, wenn das geschwindigkeitszeichen mit einem gefahrenzeichen zusammen steht UND ein zusatzzeichen angibt, das es bis zur gefahrenstellen noch z.B. 200 m sind, so gilt das geschwindigkeitsverbot bereits ab hier. ( auch wenn es sich ja  NUR auf die gefahrenstelle bezieht bzw. beschränkt, denn danach ist ja ohne weiteres zeichen die anordnung aufgehoben)

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    • ich muss noch mal nachhaken (unkenntnis befreit nicht vor strafe)

      • mein bruder hat ein gewerbe (handel)die
      • transportaufträge macht eine spedition
      • diese ist ausgefallen,
      • eine ladung soll von nrw nach sachsen
      • ich bin gefragt worden ( alte klasse 3, 7,5 to erlaubt)

      meine meinung
    • ich bin nicht angestellter meines bruders,
    • weder weisungsgebunden noch entlohnt in jedweder hinsicht
    • ich bin mit dieser fahrt nicht beruflich tätig
    • ich bin erst recht nicht gwerblich tätig (da nur 1x)

    diese fahrt ist eine gefälligkeit und -aus meiner sichtweise- innerfamiliär und somit privat

    frage: (ich brauch eine belastbare antwort)
    * brauch ich eine fahrerkarte, wenn ich mir einen MIETLKW ordere???
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hmmm...

also mieten darf ich ( mein bruder hat keinen lkw und ist auch nicht gewerblich im transportgewerbe tätig))

fahren auch ( alter 3 er)

aber es ist nicht auf wiederholung angelegt, ich fahr nur 1x, also von gewerbe=gewerblich kann für meine fahrt keine rede sein, ich fahr unentgeltlich im rahmen einer "bruderhilfe"

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fasse ich zusammen:

  • recht klein
  • DAS hinterm  Komma mit doppel ss, da weder ein dieses, jenes oder welchens passen würde
  • gutheißen in jedem Fall zusammen (obwohl meine Betonung auf GUT liegen würde)
  • damit erübrigt sich die Frage nach Großschreibung von "gut" mit vorangestelltem DAS, das (da welches)  sich sowieso auf ein nicht geschriebens Substantiv bezogen hätte
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