an beide einzeln schenken ist in Ordnung, unter 20.000 fällt keine Schenkungssteuer an.
schenkt ein Ehepartner die 20 000 direkt weiter könnte das problematisch sein, da es ein Fall von Paragraph 42 AO werden kann ( Gestaltungsmissbrauch)
Die aktuelle Rechtsprechung ist, dass kein Gesamtplan vorliegen darf, also Vorsicht bei der Durchführung, am besten zum Steuerberater ;)