Kinderbetreuungskosten gehören zu den Weiterbildungskosten. Kosten, die Ihnen während der Teilnahme an der Weiterbildung für die Betreuung von aufsichtsbedürftigen Kindern entstehen, können von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Kinder

Aufsichtsbedürftig im Sinne der Arbeitsförderung sind Kinder, die noch nicht 15 Jahre alt sind. Betreuungskosten

Betreuungskosten im Sinne der Arbeitsförderung sind

Kindergarten- / Hortgebühren,
Kosten für eine Tagesmutter,
Mehraufwendungen für die Betreuung bei Nachbarn und Verwandten.

Verpflegungskosten sind keine Kinderbetreuungskosten. Kostenübernahme

Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit in Höhe von 130 Euro monatlich je Kind, und zwar unabhängig von der Höhe der Ihnen tatsächlich entstehenden Kosten.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26396/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A074-Sozialversicherung/Allgemein/Kinderbetreuungskosten-iSd-Arbeitsfoerderung.html

Ich beschäftige mich auch gerade damit da ich ab März eine schulung machen kann worüber ich mich schon total freue. bei mir ist nur die frage für wem ich das geld bekommen würde.

mein kleinster kommt in Januar in die kita er hat 4-5 h er breuchte dann eine verlängerung. mein 2er ist in der vorschule und er brauch keine verlängerung in der vorschule bleiben die kosten auch immer gleich. meine eine große 11 jahre müsste von Oma betreut werden, 1. wegen hausaufgaben, 2 weil sie nicht alleine mit ihrer großen schwester 15 jahr kann es wäre nur stress hier wenn die beiden ne ganze zeit alleine wären. und ich würde die aufsichtsflicht verletzten laut jugendamt, und ich will stress vermeiden mit irgendwelche ämter.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.