Es gibt inzwischen einige die auch "normale" Sachen ankaufen:

findest Du alles im Netz

Momox (www.ubup.de  )Berlin, kostenlos per Paket hinschicken; kleine Preise aber super transparent und schnell !!

secondherzog (meist nur Designer zu SEHR niedrigen Preisen) geht auch vor ORT in HH

Cash4brands : per Paket oder vor Ort in HH

Second-Toni (auch in Hamburg)

HAbe bisher nut Ubup (oder Momox GmbH) selber ausprobiert: das Gute; du findest die Ankaufspreise verbindlich im Netz und kannst dann entscheiden ob Du die Sachen verkaufen willst oder nicht. Hinschicken ist kostenlos - Druchsicht ging bei mir innerhalb von 3 Tagen, einige Teile haben Sie wegen Fehlern nicht angenommen (die waren auch vorhanden und ich hatte sie übersehen) und dann gegen Kostenübernahme von 4 Euro zurückgeschickt (man kann sie natürlich auch dort lassen..) Geld für die angekauftenArtikel war innerhalb von weiteren 3 Tagen auf meinem Konto, die nicht angenommenen Artikel innerhalb von 3 Tagen nach Eingang der Rücksendekosten wieder bei mir.

Also, ich bin SEHR POSITIV überrascht !! Reich wird man damit nicht, aber es geht flott, man muß sich keine blöden Sprüche anhören oder verhandeln und man muß die Sachen weder selber verkaufen noch wegwerfen.

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Aus eigener erfolgloser ERfahnrung und anschließender Überprüfung der bei mir leider überhaupt nicht eingetretenen wunderbaren ERfolge mit den versschiedensten NUSKIN Produkten kann ich nur dringend davon abraten auf diese WEise ZEit und Geld zu verbrennen.

Das "Buch" von dem gesprochen wurde ist ein schlechter Witz ! (ich habe mich dadurch gequält- durch jede einzige Seite ..) Die sogenannten wissenschafltlichen Untersuchungen und Ergebnisse ebenfalls . Neu ist daran nichts..(Wusstet Ihr etwa, daß eine kalorienarme Kost dazu beitragen kann die Lebenserwartung zu verlängern ??? ) Und den Award haben sie ,glaub ich für große Erfolge im Direktmarketing bekommen - aber nicht für die Wirksamkeit ihrer Produkte.. GENAu LESEN LEUTE.. BEi denm Kapitel zu den Forschungen zur VErjüngung in der Zelle beziehen sie sich nicht auf eigene Untersuchungen sondern auf die von anderen (wennich mich recht erinnere, sogar Deutsche). Dabei ging es um einen WURM !!! und die ERfolge leißen sich bisher nur in Vitro nachweisen. (Leider doch noch kein Konzept für die dauernde Jugend..) Ich habe das Buch mit großer Hoffnung gelsen--- unglaublich, was man alles verkaufen kann..

Ganz abgesehen davon halte ich den NUSKIN Vertrieb, wie so viele MLM oder Strukturvertriebe für unseriös, weil wie immer in erster Linie mit dem Umfeld des "rekrutieres" Geld verdient wird und zwar von denen, die ganz oben sitzen..

LG Brille

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Ich kann DIr zwar keine verbindlichen REchtsauskünfte für Deinem Fall geben, aber grundsätzlich darf er das alles selbstverständlich nicht.

Ohne Einverständnis des Mieters darf ein Vermieter nur im absoluten Notfall in dessen Wohnung (etwa wenn es brennt oder Wasserschaden).

Ansonsten kommt Hausfriedensbruch in Frage (§ 123 StGB, glaub ich,, google mal)

Überhaupt darf er keine "Selbstjustiz" üben. ER muß , wie alle !- den üblichen WEg gehen: kündigen, (ich glaub das gibt auch nur dann einen Kündigungsgrund, wenn bei zwei aufeinander folgenden Monaten die Miete nicht gezahlt wurde. -> googeln Wohnraummietrecht, Kündigung, Mietrückstand)

Selbst wenn die Kündigung wirksamm ist (weil du dieser nicht widersprichst oder weil es ein urteil gibt) , kann er nicht einfach in die Wohung. Dann kommt Räumungsklage. Und wenn der Räumungstermin feststeht und der Mieter immer noch nicht geht, muß er mit der Polzei anrücken.

Du könntest aber umgekehrt zur Polizei gehen und verlangen, daß diese den Vermeiter dazu bringen dich wieder in die Wohnung zu lassen (Wäre dann aber gut, den Mietvertrag oder Meldebestätigung zu haben),

DIe Gegenstände in der Wohnung sind Eigentum des Mieters (gehe ich jetzt mal von aus, daß sie ihm gehören). Er ist auch Besitzer der Sache. insofern darf prinzipiell nur er über die Gegenstände bestimme Der Vermieter hat aber ein Vermieterpfandrecht an den Sachen die der Mieter in die Wohung mitbringt, WENN SIE EIGENTUM des MIETERS sind. Nicht bei Sachen, die etwa der Freundin des Meiters gehören !! Das kann er geltend machen, wenn der Mieter die Miete nicht zahlt. SO kann er zB verhindern daß der Miete kostbare DInge wegschleppt und er (der Vermieter) dann auf den Mietschuldensitzen bleibt. Der Verkauf der GEgenstände , um sie in Geld zu verwandeln, so daß der Vermieter sich daraus dann die ausstehende Miete bezahlen lassen kann, setzt aber wiederum zunächst voraus, daß die Mietschuld überhaupt erst gerichtlich festgestellt wurde etc. DAs alles ist genauestens gesetzlich geregelt. (-> Anwalt fragen oder ÖRA). Einfach wegnehmen darf er sie jedenfalls nicht .

Wenn die Sachen weg sind, kommt strafrechtlich auch Diebstahl (wenn er die Dinge "nur" vernichtet und nicht inder ABsicht genommen hat sie für sich zu behaltent, dann allerdings eher Sachbeschädigung) in Betracht. Kommt natürlich immer auf den EInzelfall an

Ich würde zur Polizei gehen und Anzeige erstatten (du brauchst dabei nur anzugeben , was passiert ist, die rechtliche EInordnung macht dann die Staatsanwaltschaft; kannst aber auch direkt an die Staatsanwaltschaft schreiben, nicht vergessen alle DAten von DIr und Vermieter angeben und den genauen VOrgang aufschreiben und sagen, daß Du Anzeige erstattest und Strafanantrag stellst).

Nach Beratung mit einem Anwalt dann eventuell auf Herausgabe der Wohnung, auf Herausgabe der SAchen oder auf Schadensersatz für die verschwundenen Sachen und Erstattung der Kosten für die Umstände (Taxi, anderweitige Übernachtung und was einem so einfällt, daß dadruch an finanziellem Nachteil entstanden ist) klagen.

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Ist meist genetisch bedingt und beginnt oft in der Pubertät. Mann kann aber Abhilfe schaffen. Du solltest auf jeden Fall einmal mit einem Arzt darüber sprechen! Du bist nicht er einzige Mensch der dieses Problem hat. Ich kenne selber jemanden. Der Hausrzt konnte helfen. Ich wünsch DIr viel Erfolg.

Bei WIkipedia und Google findest Du ganz viel Informationen dazu ("Schweisshände")

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Noch ein Gedanke; wenn die Person nicht will, daß sie gefunden wird, dann könnte sie auch etwas dagegen haben, daß du ihr Foto MIT DATEN "veröffentlichst".

Es gibt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (jeder darf selbser entscheiden wem er welche Daten , für welche Zwecke gibt) ; ausserdem das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Ein Ausdruck davon ist etwa das Recht am eigenen Bild. Deshalb darf prinzipiell auch keine ZEitung einfach ein Bild von DIr veröffentlichen.Wenn Du aber sicher bist, daß die Freundin nichts dagegen hat, weil du ihr hilfst, dann wird sie wohl auch später nicht gegen dich vorgehen. (Ausserdem kommt es natürlich immer darauf an, was du drauf schreibst.)

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Zu viel Arbeit ?? Langweilige Arbeit ? Wie ist es mit den Kollegen ??

Bei zu viel Arbeit und Stress, oder Druck vielleicht Auszeit nehmen; zB Kur beantragen . Arbeit wechseln...Hilfe bei Betriebssrat oder andern Vertrauenspersonen

Wie ist das private Umfeld ? gibt es Freunde ? Familie ? Liebe ? Sex weckt immer die Lebensgeister. Raff Dich auf, finde Freunde beim Sport, Hobbies.. vielleicht alte Kontakte aktivieren ?

Tu DIr was Gutes : WEllness, Abenteuer ..(Fallschirmspringen..), neue Frisur... Überlege, was Dir früher einmal richtig Spaß gemacht hat .. Träume , was dich aus dem Loch rausbringen könnte ? ? Plane, wie es klappen könnte.

Vielleicht liegt es auch an der Jahreszeit : Wenig Licht macht viele Menschen depressiv. Daher möglichst viel an die frische Luft gehen, jeden Tag mindestens 20 Minutern. Sport draussen weckt die Lebensgeister. Es gibt auch Lichttherapien, akkupuntktur hilft manchmal.

Rede mit einem Hausarzt oder anderen Arzt Deines Vertrauens, manchmal fehlen Hormone oder anderes ,der kann dir auch bei einer Kur helfen..

Wenn es über den Sinn des Lebens überhaupt geht, dann versuchs bei Deiner Kirchengemeinde , falls Du christlich bist oder schnapp Dir ein paar philosophische Bücher, die gibts auch online oder als Hörbücher.

Wie wäre es mal wieder mit Kino; Komödie , mal wieder richtig lachen. Mach es einfach, auch wenn es dir zunächst als anstrengend une abwegig erscheint..

Wenn es nicht besser geht, such Hilfe bei Experten !!

LG und viel Energie und LUST !.

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Soweit gewerblicher Verkäufer und Du privat Käufer wird der Kauf für dich kostenlos rückabgewickelt. Lass Dir nichts erzählen !!

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Hallo sunshineGirl208,

vorab die Frage: welche Klasse bist Du und in welchem Bundesland.

Die Elterngespräche variieren je nach Bundesland. In Hamburg zB gehen die Schüler mit.

Jetzt zu Deinem "Problem": Du solltest mit Deiner Mutter sprechen, bevor sie es von der Lehrerin erfährt. Klar, daß Du Angst hast und traurig bist. Aber kannst Du das Deiner Mutter nicht genauso sagen ??? Du kannst Ihr doch sagen, daß Du sich nicht getraut hast ihr das mitzuteilen, weil du dich so geschämt hast.

Auch wenn Deine Mutter sich Sorgen macht um Deine SChulkarriere, wird das nicht das Einzige sein, was sie an DIr interessiert... Also: letztlich wird es ihr darum gehen, daß es Dir gutgeht .Versuche es und gib nicht sofort auf: auch Mütter sind nur Menschen und vor lauter Sorge und Ratlosigkeit auch mal mit den Nerven am Ende.Aber am Ende lieben sie ihre Kinder über alles !!!! AUch wenn es in der SChule nicht so gut klappt ! Denk an EInstein: der hatte auch Probleme in der Schule ....

Also, trau Dich !! Viel Glück und viel ERfolg weiterhin.

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Die Vereinssatzung ist wichtig. Und was da nicht drin steht findest du im BGB (bürgerliches Gesetzbuch) in den §§ 21-54, falls es sich um einen eingetragenen Verein handelt (e.v.) dann auch in den §§ 55 ff.

Grundsätzlich ist zu unterscheiden: bekommt der Vorstand ein Entgeld besteht in der Regel auch ein Anstellungsvertrag mit dem Verein. Dieser ist zu behandeln wie jeder andere Arbeitsvertrag: Kndigungsfristen und so weiter oder Kündigung aus wichtigem Grund..Dh man kann ihn eventuell abberufen (s.u), er ist dann nicht mehr Vorsitzender, der Verein müßte dann aber eventuell weiter die Bezüge zahlen, die vertraglich vereinbart sind.(siehe §27 Abs 2)

Daneben ist da das sogenannte Organverhältnis. Dazu finden sich (falls nichts anderes in der Satzung steht) die Regelungen in §§ 26.27 BGB: der Vorstand wird durch die Mitgleider gewählt ("bestellt") und kann** grundsätzlich auch jederzeit wieder abberufen werden. Anderes gilt aberr dann, wenn die Satzung lediglilch eine Abberufung aus wichtigem Grund vorsieht .** Für den Widerruf der Bestllung (= Absetzung des Vorstandes) muß eine Mitgliederversammlung einberufen werden. Das macht ja eigentlich der Vorstand. In diesem Fall wird er das natrlich nicht wollen. Daher gilt entweder § 32Abs 2 auch ohne Versammlung kann beschlosssen werden, wenn alle Mitgleider schriftlich zustimmen oder § 37: 10% der Mitglieder können eine Versammlung erzwingen , auch hier wieder: wenn die SAtzung eine höhere Zahl vorsieht, dann gilt die Satzung.

In der Versammlung kann der Beschluß mit einfacher Mehrheit gefaßt werden. DAu muß vorher bei der Einberufung der Versammlung gesagt werden worum es gehen soll: Etwa: es soll beschlossen werden die Bestellung von Herrn/Frau XY zum Vereinsvorsitzenden (mit sofortiger Wirkung/zum...) zu widerrufen.Wahl eines neuen Vorstandes Abstimmen, Abzählen , Protokoll aufschreiben (dafür, dagegen, Enthaltungen) und dann neuen wählen !!

Genaueres beim Anwalt oder auch in Ratgeberbüchern .

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Vorab: -für einen Kaufvertrag (wie für die meisten Verträge) braucht man nichts schriftlich zu machen. Der eine sagt . ich gebe Geld, der andere sagt : ich gebe Sache, man ist sich einig : Vertrag geschlossen - daraus ergibt sich auch, daß die Frage ob ein Kaufvertrag geschlossen wurde nicht davon abhängt ob man bezhalt hat. Sollte der Anwalt das wirklich so behauptet haben, sollte er seine Zulassung zurückgeben... er meinte wohl etwas anderes.

Konkret heißt das im Ernstfall (also vor Gericht): Wen DU verlierst mußt Du entwerde das GEld zahlen oder die Anlage zurückgeben und den anderen die Anwaltskosten und die GErichtskosten ersetzen.

GEwinnst Du belibt alles wie es ist und die anderen ersetzen Dir deine Anwalts und die Gerichtskosten.

DAs kommt darauf an : : Woher weiß der Freund Deiner Schwesters ex daß du die Anlage hast/ hattest ? (hast Du sie noch?) WEnn er nicht beweisen kann, daß du sie hast /hattest,kanner sienicht von Dir verlangen.

Kann er nachweisen, daß das seine war ??

Wenn bis hierhin alles ja, dann:

Der Freund Deiner SChwester muß nachweisen, daß Ihr überhaupt ausgemacht habt, daß du dafür Geld bezahlst (kann ja auch geschenkt gewesen sein, könntest Du jedenfalls behaupten) und wie viel.

Wenn er das kann, durch die Zeugen, oder Du bereits eingeräumthast, daß ihr 300 Euro ausgemacht habt, dann mußt Du beweisen, daß du es bereits gezahlt hast. (was du eventuell nicht kannst ? Würden die SChwester ex.., aussagen ? hast DU bar bezahlt oder überwiesen ? Belege ?)

Vorschlag :

Gar nichts machen, bis sie eine letzte Frist setzen und mit Mahnvcerfahren drochen. Dann Anwalt suchen oder: sich anders einigen etwa: die Hälfte zahlen ..

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