Ich kann DIr zwar keine verbindlichen REchtsauskünfte für Deinem Fall geben, aber grundsätzlich darf er das alles selbstverständlich nicht.
Ohne Einverständnis des Mieters darf ein Vermieter nur im absoluten Notfall in dessen Wohnung (etwa wenn es brennt oder Wasserschaden).
Ansonsten kommt Hausfriedensbruch in Frage (§ 123 StGB, glaub ich,, google mal)
Überhaupt darf er keine "Selbstjustiz" üben. ER muß , wie alle !- den üblichen WEg gehen: kündigen, (ich glaub das gibt auch nur dann einen Kündigungsgrund, wenn bei zwei aufeinander folgenden Monaten die Miete nicht gezahlt wurde. -> googeln Wohnraummietrecht, Kündigung, Mietrückstand)
Selbst wenn die Kündigung wirksamm ist (weil du dieser nicht widersprichst oder weil es ein urteil gibt) , kann er nicht einfach in die Wohung. Dann kommt Räumungsklage. Und wenn der Räumungstermin feststeht und der Mieter immer noch nicht geht, muß er mit der Polzei anrücken.
Du könntest aber umgekehrt zur Polizei gehen und verlangen, daß diese den Vermeiter dazu bringen dich wieder in die Wohnung zu lassen (Wäre dann aber gut, den Mietvertrag oder Meldebestätigung zu haben),
DIe Gegenstände in der Wohnung sind Eigentum des Mieters (gehe ich jetzt mal von aus, daß sie ihm gehören). Er ist auch Besitzer der Sache. insofern darf prinzipiell nur er über die Gegenstände bestimme
Der Vermieter hat aber ein Vermieterpfandrecht an den Sachen die der Mieter in die Wohung mitbringt, WENN SIE EIGENTUM des MIETERS sind. Nicht bei Sachen, die etwa der Freundin des Meiters gehören !! Das kann er geltend machen, wenn der Mieter die Miete nicht zahlt. SO kann er zB verhindern daß der Miete kostbare DInge wegschleppt und er (der Vermieter) dann auf den Mietschuldensitzen bleibt. Der Verkauf der GEgenstände , um sie in Geld zu verwandeln, so daß der Vermieter sich daraus dann die ausstehende Miete bezahlen lassen kann, setzt aber wiederum zunächst voraus, daß die Mietschuld überhaupt erst gerichtlich festgestellt wurde etc. DAs alles ist genauestens gesetzlich geregelt. (-> Anwalt fragen oder ÖRA). Einfach wegnehmen darf er sie jedenfalls nicht .
Wenn die Sachen weg sind, kommt strafrechtlich auch Diebstahl (wenn er die Dinge "nur" vernichtet und nicht inder ABsicht genommen hat sie für sich zu behaltent, dann allerdings eher Sachbeschädigung) in Betracht.
Kommt natürlich immer auf den EInzelfall an
Ich würde zur Polizei gehen und Anzeige erstatten (du brauchst dabei nur anzugeben , was passiert ist, die rechtliche EInordnung macht dann die Staatsanwaltschaft; kannst aber auch direkt an die Staatsanwaltschaft schreiben, nicht vergessen alle DAten von DIr und Vermieter angeben und den genauen VOrgang aufschreiben und sagen, daß Du Anzeige erstattest und Strafanantrag stellst).
Nach Beratung mit einem Anwalt dann eventuell auf Herausgabe der Wohnung, auf Herausgabe der SAchen oder auf Schadensersatz für die verschwundenen Sachen und Erstattung der Kosten für die Umstände (Taxi, anderweitige Übernachtung und was einem so einfällt, daß dadruch an finanziellem Nachteil entstanden ist) klagen.