Der Arbeitgeber meldet dich bei der Sozialversicherung an (Krankenkasse, Rente, Arbeitslosenversicherung) dann bekommt durch ein Überprüfungssystem das Jobcenter eine Benachrichtigung.

...zur Antwort

Hallo,

so lange du Krankgeschrieben bist, stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und hast somit keinen Anspruch auf das Arbeitslosengeld. Während der Krankheit kriegst du erst mal Krankengeld bezahlt. Bei der Agentur für Arbeit musst du dich erst melden spätestens am ersten Tag der Genesung.

...zur Antwort

Du hast im Monat einen Freibetrag von 165€, alles was drüber verdient wird, wird dem Arbeitslosengeld angerechnet. Übersteigt dies der Höhe von Arbeitslosengeld, hast du keinen Anspruch drauf.

...zur Antwort

Das kommt auf den Überweisungplan an, welchen die Agentur hat. Das Geld geht an einem bestimmten Tag an die Bank und bis es dann von der Bank bearbeitet wird kann es bisschen dauern.

Das Geld sollte immer am 1 des Monats auf dem Konto sein, kann jedoch durch die Banklaufzeit auch zu einem späteren Zeitpunkt gutgeschrieben werden.

Wichtige veränderungsmitteilungen sollten immer telefonisch gemacht werden.

...zur Antwort

Er muss sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden mit dem Personalausweis. Danach kann er das sogenannte PD U2 beantragen, die Leistungsmitnahme ins Ausland.

...zur Antwort

die Online eServices der Agentur, zeigen niemals an wann das Geld kommt, diese Funktion gibt es nicht.

Solange nicht alle angeforderten Unterlagen eingegangen sind, kann kein alg 1 bewilligt werden.

Nach Eingang aller Unterlagen beträgt die Bearbeitungszeit 15 Arbeitstage.

...zur Antwort