Dürfte der chef in der ausbildung den Urlaub streichen?
ich habe im Juli meine ausbildung angefangen und würde gerne ende dieses Jahres meinen urlaub für Juni 2025 schon eintragen. Da die mitarbeiter mit kindern in den Ferien natürlich vorrang haben nehme ich extra vorher meinen Urlaub. Ich habe gelesen dass sie den Urlaub nicht mehr streichen darf wenn sie ihn genehmigt hat außer es ist ein notfall, aber was ist wenn alles schon gebucht ist, müsste sie mir alle kosten zurückzahlen? Ich frage weil auf meine Chefin sowieso schon null verlass ist, und ich mir vorstellen kann dass sie meinen urlaub so früh nicht genehmigen wird und dann sagt sie möchte warten bis nicht mehr so viel zeit dazwischen ist. Ich mache meinen Urlaub in Südkorea und da muss man nunmal schon viele Monate im voraus buchen sonst wird es viel zu teuer (wie überall halt auch). Was darf sie theoretisch und was nicht? Falls es wichtig ist, ich plane mir so 10 tage urlaub zu nehmen (mit Wochenenden dazwischen) und ich habe 28 im Jahr, + einmal schule in der Woche. Falls es nicht wirklich klar war in meiner frage, ich habe noch nichts eingetragen und noch nichts gebucht & auch noch nicht mit ihr drüber geredet. Ich möchte nur jetzt schonmal wissen was sie in diesem Szenario darf und was nicht, und was meine rechte als Azubi sind.