Dies ist genau im Notarvertrag festgelegt. Ich vermute, dass das Altenteil nur bei einem Heimaufenthalt bei beiden Söhnen liegt. Die Mutter wird ja vom Sohn a gepfleget. Hier ist es egal ob im Haus der Mutter oder beim Sohn a. Sollte im Erbvertrag eigentlich geregelt sein.

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