Antwort
Maryline hat Recht, man darf die Staatangehörigkeit des Herkunftlandes (Russland) behalten und wenn die Kinder bei dem Konsulat einen Antrag stellen bekommen sie auch einen Russischen Pass. Die Formalitäten sind eigentlich schnell erledigt, Geburtsurkunde, Fotos usw nachfragen beim Consulat dass zuständig für das Bundesland ist. Wenn sie dann das Land besuchen wollen werden sie dort auch behandelt als russische Staatsangehörige und verurteilt nach dem Rus. Gesetz.