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aniri41

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Geistesblitzer

Erste Antwort gegeben.
ddbxx
25.07.2009, 15:42
Ist eine doppelte Staatsangehörigkeit in diesem Fall erlaubt?

Hallo,

wir sind als Spätaussiedler hergezogen und haben somit eine doppelte Staatsangehörigkeit bekommen. Meine Kinder sind aber hier geboren, dürfen sie trotzdem beide bekommen, oder müssen sie sich für eine entscheiden?

...zum Beitrag
Antwort
von aniri41
27.07.2009, 00:53

Maryline hat Recht, man darf die Staatangehörigkeit des Herkunftlandes (Russland) behalten und wenn die Kinder bei dem Konsulat einen Antrag stellen bekommen sie auch einen Russischen Pass. Die Formalitäten sind eigentlich schnell erledigt, Geburtsurkunde, Fotos usw nachfragen beim Consulat dass zuständig für das Bundesland ist. Wenn sie dann das Land besuchen wollen werden sie dort auch behandelt als russische Staatsangehörige und verurteilt nach dem Rus. Gesetz.

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