Leider versucht die Stadt wirklich unseren Bau zu behindern mit allen Mitteln! Den Satz es gibt kein Recht im Unrecht kann ich nicht mehr hören.....

Wir bekommen auflagen die sonst niemand hat!  Auch Bauherren die zeitgleich beantragt haben - sind ohne diese Auflagen genehmigt worden....

...zur Antwort

Ich konnte Glücklicherweise den Kaufvertrag wandeln........philips hat da wohl ein Problem -wir hatten einen Ambylight der sich über die Fernbedienung nicht mehr ausmachen lies und an manchen Tagen nicht an.......wir sollten dann den Netzstecker ziehen......

...zur Antwort
Gewerbegebiet - Gewerbe zum Teil verkauft, Kinder übernehmen. Kann der Nachfolger auch einziehen?

mein Vater hat vor 30 Jahren ein Haus inkl. Betriebsleiterwohnung in einem Gewerbegebiet gebaut. Vorgabe mindestens 50% muss gewerblich genutzt werden + Betriebsleiterwohnung. Mein Vater ist nun vor 20 Jahren gestorben, meine Mutter hat den Betrieb verkauft. Der Betrieb hat die Räumlichkeiten gemietet und ist somit noch im Haus. (es wird Gewerbegrundsteuer bezahlt) Meine Mutter wohnt weiterhin in der Betriebsleiterwohnung. (da soll sie auch wohnen bleiben) Sie hat noch eine eigene kleine Firma. (Büro c. 30qm) Diese Firma möchte Sie nun altersbedingt an mich abgeben. Aufgrund von 2. Job und sonstigen Alltagslasten kann ich diese Firma nur übernehmen, wenn ich sehr Nahe an der Firma wohne. Daher hatten wir die Idee, wir bauen eine Wohnung auf der Garage und ich ziehe wieder zu Hause ein. Diese Bauvoranfrage wurde leider abgelegt mit der Begründung, dass nur eine Betriebsleiterwohnung in diesem Gewerbegebiet erlaubt ist.

Wir haben noch ein komplett leeres Stockwerk im Souterrain. Das wurde vor zwei Jahren aus dem gewerblichen Teil (Steuer) heraus genommen und als Lagerfläche/Privat deklariert. Das geschah weil dieser Teil schwer vermietbar ist, denn wir liegen in einem Hochwasserbereich und in den letzten 20 Jahren wurde dieses Stockwerk ca. 4 mal geflutet. Dürfte ich nun, diesen Teil des Hauses ohne Nutzungsänderung bewohnen ?

Ist es möglich, dass eher zugelassen wird ein Gewerbe aufzugeben als die Familiennachfolge auf dem eigenen Grund und Boden wohnen zu lassen ?

Was passiert denn wenn meine Mutter stirbt, darf dann ein Familienmitglied in diese Wohnung einziehen ? Was wenn der Gewerbetrieb, der die Räumlicheiten übernommen hat "Pleite" geht? Darf ich diese Räumlichkeiten dann nur wieder an Gewerbetreibende vermieten? Was mache ich wenn ich niemanden "gewerblichen" dafür finde ? Es handelt sich zum einen zwar um übliche Büroräume aber die zweite Hälfte ist doch sehr speziell "ein Labor für Versuche im Sanierungsbereich"

Sorry ich weiß, viele Fragen auf einmal :-( Ich hoffe und wünsche mir, dass sich jemand die Zeit nimmt den ganzen Text zu lesen und mir helfen kann. Ich freue mich über Eure Antworten und eventuell den einen oder anderen kreativen Denkanstoß. Gruß

...zum Beitrag

Es ist in den meisten Gewerbegebieten so , dass pro Flurnummer nur eine Betriebsleiter Wohnung erlaubt ist. Falls du in der Umgebung einen von der Stadt genehmigten Betrieb findest der zwei Wohnungen gebaut hat kannst du auf Gleichsetzung klagen Ich weiss ja nicht wie es räumlich aussieht aber evtl lässt sich die Wohnung Deiner Mutter vergrössern??? Muss offiziell eine sein....wie ihr dass dann löst............

Und zu deiner Frage was mal mit der Wohnung wird......die eine Wohnung ist nicht das Problem......

...zur Antwort

Wir haben einen Movie Star Sessel gekauft...am 1 April 2015 geliefert am 07.April kaputt.......keine Reaktion weder von E Schillig noch vom Möbelhaus... Bzw das Möbelhaus schickt nun jemanden vorbei der den Sessel vor Ort begutachtet..... Ich habe einen nicht mehr Nutzbaren Sessel und erwarte eigentlich einen Austausch! Denn am 07.04. hies es noch Sie bekommen einen neuen Sessel.... Nun sind über 3 Wochen vergangen und ich musste zig mal hinterhertelefonieren Kundenservice sieht anders aus- ich habe € 1500.- bezahlt und muss mich nun um alles kümmern Ich weiss nicht wie oft ich schon nachgefragt habe wann der neue Sessel kommt und nun wird der Alte repariert? Ich will aber keinen defekten Stuhl! Ich will einen funktionierenden Fernsehsessel ohne Mängel

...zur Antwort

Wenn sie nicht zu Hause wohnt gibt es keine fahrtkostenerstattung- wenn sie aber nicht zu hause wohnt kann man Bafög beantragen, das hilft dann auf jeden fall weiter! Ich habe das Problem gerade auch aber leider gehts bei uns über die Landesgrenze hinaus und ich zahle jetzt Schulgeld und Fahrtkosten! ganz schön happig aber wir bekommen 0,0 € Unterstützung und müssen €600.- zahlen ich war schon so verzweifelt, dass ich meine Tochter wieder abmelden wollte...aber irgendwie kriegen wir das hin! Die beste Antwoprt kam vom Arbeitsamt: wenn sie arbeitslos wären dann würden wir alles übernehmen......überlegen Sie sich das mal....

...zur Antwort