Einbauküche vom Vormieter abkaufen, wieviel darf er verlangen?
Ich bin vor 6 Wochen in eine Mietwohnung eingezogen, deren Vormieter die 20 Jahre alte Einbauküche für 250 € vom Vermieter abgekauft hat. Bei der Wohnungsübergabe war der Vormieter nicht zugegen. Die Küche hat er in einem sehr sehr unsaubere Zustand hinterlassen und der Wasserhahn hing Lose daneben. Es fehlte die Gegenmutter. Das hatte er aber mit den Einschüben des Gefrierfaches verdeckt, so dass ich dieses erst am Folgetag gesehen habe. Ich musste einen neuen Wasserhahn kaufen und montieren. Den total verdeckten Herd habe ich komplett auseinandergeschraubt und gesäubert. Ich habe ihm meine Meinung dazu dann geschrieben. Nachdem nie ei Wort bezüglich der Küche gefallen ist, schrieb er mir vor 2 Wochen, wo das Geld für seine Küche bleibt. Ich habe nachgefragt, was er dafür noch möchte. Er will die 250 €, die er vor 3 Jahren bezahlt hat. Jetzt droht er , am Wochenende zu kommen und die Küche auszubauen. Welche Rechte hat er denn überhaupt? Ich bin ja bereit, etwas zu bezahlen aber keine 250 €! Kann ich nicht den Wertverlust ausgehend von 250 € in Höhe von 4 % jährlich abziehen ohne, dass er die Küche ausbauen kann? Darf er das überhaupt?
Danke im Voraus !
Anett