ich finde die chickenburger ecklig und dafür die mc chicken besser... naja :-)

das angebot variiert von land zu land. in manchen ländern sind die mc chicken auch nicht ründlich sondern oval/länglich

ich bin für eine din-norm für fast food ;-)

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Die Vignette gilt für die Zeit vom 1. Dezember vor bis zum 31. Januar nach dem aufgedruckten Jahr. Die Abgabe muss für das ganze Kalenderjahr bezahlt werden und wird nicht rückerstattet.

Kosten 40.- CHF

Abgabepflichtig sind alle Motorfahrzeuge und Anhänger bis zu einem Gesamtgewicht von je 3,5 t, welche auf Nationalstrassen erster oder zweiter Klasse verkehren.

Das Fahren ohne gültige Vignette wird mit einer Busse von 100 Franken bestraft. Zudem muss eine Vignette gekauft und am Fahrzeug angebracht werden.

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also 7000 netto scheint mir für einen anfänger doch sehr viel. bei uns kriegt ein ETH absolvent an die 6500 brutto wenn er anfängt... und als weltkonzern werden wir nicht gerade schlecht bezahlt. ausserdem kriegen deutsche oftmals weniger als schweizer, fragt mich nicht warum...

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ja rufe aber erst morgen an
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Kaufmann/frau für Bürokommunikation

Ist abhänging vom Betrieb... aber ich denke auch, dass man als Kaufmann für Bürokommunikation etwas besser verdient. Interessant wäre auch mögliche Weiterbildungen in Betracht zu ziehen, da diese früher oder später eine Rolle spielen wenns darum geht in eine höhere Gehaltsklasse eingeteilt zu werden.

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er muss vermutlich mit 3 monatslöhnen rechnen weil

A. einen anscheinend hohen gehalt hat

B. Er Quellenbesteuert wird und man da die ersten 5 Jahre mehr zahlt als "alt eingesessener oder schweizer".

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  1. Des mit dem "doppelt so viel" ist utopisch.

  2. Müsstest die Steuern eh in DE zahlen... also auf deinen CH Lohn, der ja "doppelt so hoch ist" + 4.5% Quellensteuer in der Schweiz

  3. bist du am Schluss genauso dran wie vorher.

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Wocheneinkauf für 2 Personen (Erfahrungswert Dank Wiso Haushaltskasse 2009 :-D) so ca. 120.- CHF (inkl. 2 Fleischstücke) Kommt natürlich drauf an was du einkaufst. Fleisch und Brot sind recht teuer im vergleich. Vorallem aber auch Haushaltswaren (Reinigungsmitte, Shampoo, Zahnpasta, Deo, etc.) sind einiges teuerer als in DE.

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Ja, du musst 19% Umsatzsteuer bezahlen (wenn ich mich nicht täusche ist Ware ab 300 EUR zollpflichtig) Was du machen kannst ist, die CH Mehrwertsteuer (7.6%) zurückverlagen (Ausfuhrschein) und dann damit ein Teil der 19% DE-Umsatzsteuer bezahlen.

Ob es sich aber schlussendlich lohnt so viel Aufwand zu betreiben bezweifle ich jedoch.

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Ich habe mit der Bank gesprochen und es ist tatsächlich so, dass der Kredit vor dem Umzug vollständigt getilgt werden muss.

Der Vertrag wird nicht weitergeführt beim Umzug ins Ausland.

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Klamotten bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro sind zollfrei. Was darüber ist müsstest du deklarieren. Es wird auch gerne im Zug kontrolliert, von daher würde ich mich nicht in Sicherheit wiegen! Auch wenn man die Preisschilder abmacht, kann man ungebrauchte Klamotten erkennen. Und wenn sich der Zoll dumm anstellt, könntest du schlimmstenfalls Ärger kriegen.

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Ich hab Mal den gleichen Film in DE und CH geschaut und die Stimmen waren die gleichen... kann also gut sein, dass es die gleiche Tonspur ist.

Bei uns (auf dem Dorf ^^) werden aber die Filme auf Englisch abgespielt inkl. DE/FR Untertitel, juhuu (ausser Kinderfilme, die werden auf CH-Deutsch synchronisiert)

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also bei uns im Aargau heisst

Realschule: Realschulabschluss

Sekunderschule Sekundaschulabschluss

und Bezirksschule Bezirkschulabschluss

So einfach :-D

Weil obligatorische Schulzeit ist nicht gleich obligatorische Schulzeit! Schliesslich kann man mit einem Realschulabschluss auch nicht jede x beliebige Lehre antreten.

Ich glaube der Sek Abschluss entspricht dem Deutschen Realschulabschluss und der CH Realschulabschluss so +/- dem Hauptschulabschluss (oder so ähnlich)

Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege.

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Kommt darauf an ob es Dokumente sind oder Ware. Als ich Mal ein Päckchen nach Deutschland geschickt habe, musste ich in einem Formular angeben was drin ist und wie hoch der Wert ist (wegem Zoll) und was für Ware drin ist (Verwendungszweck) Des ist aber schnell gemacht und bekommt es an jeder Poststelle.

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Grenzgänger lohnt sich nicht immer. Interessant wäre zu wissen wie entfernt die Arbeitsstätte vom Wohnort in DE ist, dann ob Parkplatzgebühren am Arbeitsort anfallen, etc.

Ist man in der CH wohnhaft muss man auch in der CH die Krankenkasse bezahlen (Achtung der Arbeitgeber zahlt NICHTS dazu) dazu kommen 4.5 % Quellensteuer dazu die direkt vom Bruttolohn abgezogen werden (neben AHV, ALV, EO, Pensionskasse und was da noch alles abgezogen wird) UND DANN...zahlt man ja in DE auch noch Steuern (wobei die Quellensteuer berücksichtigt) wird. Alles in allem, lohnt es sich nicht zwingend in DE wohnen zu bleiben. Es kommt halt drauf an wie man alles organisiert.

Ne günstige Whg in der Schweiz ca. bis 1200 Franken bei einem Bruttolohn von ca. 5200 Franken geht gut (wenn man auch mit Geld umgehen kann und nicht auf grossem Fuss lebt)

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von der spardabank habe ich auch viel gutes gehört, aber die nächste niederlassung liegt nicht gerade in der nähe... ;) bei uns haben SPK und Volksbank das Monopol :-)

danke für den gebührenfrei.com Tipp... werde ich gleich Mal reinschauen

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schweiz ist teuer: 1 km zu viel nach abzug der toleranz: 40 Franken bzw. 27 EUR...Viel Spass :(

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Kurzaufenthalter bis 3 Monate:

bei Aufenthalten bis zu 3 Monaten oder 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr gilt für Staatsangehörige aus der EU-17 ein bewilligungsfreies Meldeverfahren, d. h. es wird keine Arbeits- bzw. Aufenthaltsbewilligung mehr benötigt dennoch Anmeldung bei den kantonalen Arbeitsmarktbehörden nötig

Kurzaufenthaltsbewilligung EG (L-EG)

wird auf Vorlage eines Arbeitsvertrages von > 3 Monaten und weniger als 1 Jahr erteilt Geltungsdauer = Dauer Arbeitsvertrag Verlängerung/Erneuerung der Bewilligung möglich, ohne Land verlassen zu müssen geografische und (beschränkte) berufliche Mobilität Anspruch auf Familiennachzug kann in gewissen Fällen auch an nicht erwerbstätige Personen erteilt werde (Studenten, Stellensuchende, Dienstleistungsempfänger)

(Dauer-) Aufenthaltsbewilligung EG (B-EG)

5 Jahre gültig, kann verlängert werden in erster Linie ausgestellt für Arbeitnehmer mit Arbeitsvertrag, der > 1 Jahr gilt bzw. mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag wenn die betreffende Person zum Zeitpunkt der ersten Verlängerung seit über 12 aufeinanderfolgenden Monaten unfreiwillig arbeitslos war, kann die Bewilligung auf ein Jahr beschränkt werden auch Personen ohne Erwerbstätigkeit (z. B. Rentner, Studenten) können diese Bewilligung erhalten, sofern sie über ausreichende finanzielle Mittel und eine alle Risiken abdeckende Kranken- und Unfallversicherung verfügen (bei unsicheren finanziellen Verhältnissen kann die Erneuerung der Bewilligung nach 2 Jahren verlangt werden) Anspruch auf Familiennachzug geografische und berufliche Mobilität Selbständigerwerbende haben bei Einreichung des Gesuchs den Nachweis ihrer Selbständigkeit zu erbringen, sind die Aufenthaltsbedingungen erfüllt, wird eine 5-jährige Aufenthaltsbewilligung erteilt


Solltest du eine Stelle in der Schweiz haben, ist es kein Problem die Aufenthaltsbewilligung zu erhalten.

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Internet Passwort ändern... dann kann er sich ja auch nicht mehr verbinden und online spielen.

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