Habe dies gefunden und folgende FRAGE dazu (siehe UNTEN!!!):
Mit dem Arbeitnehmer wird ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen, bei dem eine Probezeitvereinbarung vorgeschaltet ist. Soll das Arbeitsverhältnis nicht über die Probezeit hinaus fortgesetzt werden, so muss es innerhalb der Probezeit ausdrücklich gekündigt werden. Während der Dauer der Probezeit, längstens allerdings für 6 Monate, gilt für beide Parteien die kürzere gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonates. Die Kündigung kann dabei auch noch am letzten Tag der vereinbarten Probezeit erklärt werden. Das Arbeitsverhältnis endet in diesem Fall angesichts der einzuhaltenden Kündigungsfristen folglich erst nach Ablauf der vereinbarten Probezeit.
wenn der Betrieb also eine Kündigung während der Probezeit zum 15.12 ausspricht und ich nichts dazu sage, gilt dann die KÜNDIGUNG überhaupt?????????????? ist ja dann schon die GESETZLICHE von bis zu 6 Monaten, vorbei!!!! sie müssten einen dann übernehmen, oder?
danke