Das ist doch korrekt..

Dein Arbeitsvertrag sieht 35 Std. / Woche vor.. Bei einer 5-Tage-Woche.. Dies ergibt 7 Std. pro Tag zu arbeiten..

Nun hast du 15 Tage Urlaub dies entspricht dann einer Stundenzahl von 105 Std. welche auf die Lohnabrechnung gesetzt werden..

Die 5 Arbeitstage ergeben den Rest also 37,5 Std.

Da ein Monat mehr als 4 Wochen hat wird dies in der Lohnbuchhaltung mit 4,333 angesetzt! Also 35 Std. / Woche mal 4,333 (Wochen im Schnitt) ergibt Monatsstunden von 151,66 Stunden..

Bei 20 Arbeitstagen kommst du nicht direkt auf 150 Std. sondern auf 140 Std. Ausser du machst Überstunden! Wie du es ja in der einen Woche auch getan hast (= 2,5 Mehr-Std.)

Da wohl der berechnete Monat weniger bzw. nur 20 Arbeitstage hatte, und das Einkommen auch überschaubar und gesichert sein soll, wird vom Arbeitszeitkonto die Aufstockung von 7,5 Std. genommen.. Das ist ja okay.. Denn sonst würdest du das Monat dementsprechend weniger auf dem Konto haben und das wäre auch nicht so prickelnd toll, oder??

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Das steht in der Pillenpackung ob es ab dem ersten Tag des nehmens verhütet!

Es gibt Pillen, die ab dem ersten Tag verhüten und es gibt Pillen, die man über einen bestimmten Zeitraum nehmen muss, bevor sie wirken.. Was steht in der Packungsbeilage????

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Hm..... Würde jedenfalls mit einbringen, dass KfB nicht deinen zukünftigen beruflichen Erwartungen entsprochen hätte.. Und dass aufgrund betriebsbedingter Umständen dir während der Probzeit gekündigt wurde.. Dir es aber nahe liegt, mit Menschen in Kontakt zu sein, und du die Fähigkeit des Verkaufens hast.. Dies dir schon immer viel viel Freude bereitet hat..

Hast du von den Praktikas auch ne Art Zeugnis bzw. Bewertung bekommen? Dann würde ich dies auf jedenfall mit in die Bewebung legen!!!

toi toi toi und viel Erfolg!

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Dürfen darf sie es sicher, wenn sie mag.. Denke eher, dass es sich darauf bezieht, ob sie MUSS?

Dann wurde hier ja schon richtig gefrasgt, ob der Vertrag auf beide gelaufen ist.. Wenn dies der Fall ist, darf der Gläubiger sich auch an beide wenden.. Dabei ist es unerheblich, ob die Ex-Ehefrau während der Ehe gearbeitet hat oder nicht.. Vertrag ist Vertrag!

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Hallo, habe der FÄ am 10.01.2012 einen Brief geschrieben mit folgendem Inhalt:

  Sehr geehrte Frau Frauenärztin,

  die o.g. Liquidation habe ich erhalten.

  Ich bin doch sehr verwundert, dass ich über die Behandlung bei Ihnen eine         
  Rechnung erhalte. Ich war am xx.xx.20xx bei Ihnen in der Praxis und habe meinen 
  Überweisungsschein als auch meine Krankenkarte bei Ihnen abgegeben.

  Zu keinem Zeitpunkt vor, während und nach der Behandlung wurde mir mitgeteilt, 
  dass dies Behandlungen sind, welche privat in Rechnung gestellt werden. So 
  verwundert war ich nun, als über 4 Monate später die Rechnung von Ihnen zu mir ins 
  Haus flattert.

  Ich bin es gewohnt, dass ich vorher über eventuelle anfallende Kosten aufgeklärt 
 werde, so dass ich dann auch die Möglichkeit der freien Entscheidung habe.

 Bei anderen Ärzten bin ich es so gewohnt, dass diese mich im Vorfeld darüber    
 aufklären, was und welche Kosten auf mich zu kommen und zudem auch die 
 Rechnung zeitnah stellen oder gar sogar in der Praxis direkt abkassieren.

Ebenso möchten diese genannten Ärzte vorher eine Unterschrift von mir haben, dass 
ich über diese Kosten aufgeklärt worden und damit einverstanden bin.

Die von Ihnen berechneten Leistungen wurden von mir nicht ausdrücklich gewünscht, 
die wurden von Ihnen in Zusammenhang mit der Beratung durchgeführt.

Nach Rücksprache mit meiner gesetzlichen Krankenkasse, sind dies Positionen, 
welche bei medizinischer Notwendigkeit über die Krankenkasse hätte abgerechnet 
werden können. Diese Möglichkeit hatten Sie mit meinem Überweisungsschein (und  
gültiger Krankenversicherten-Karte), welcher von meinem Hausarzt ausgestellt war!

 Die Rechnung erkenne ich nicht an, da ich von Ihnen im Vorfeld nicht über mögliche 
 anfallende Kosten informiert worden bin.

 Mit freundlichen Grüßen

Nun, seit dem habe ich von der Frauenärztin nix mehr gehört, aber es sind ja auch noch keine 4 Monate rum ;o)))

Mal sehen, hoffe, dass sie sich nimmer bei mir meldet..

Viele Grüße, Andrea

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Mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht hat er das Recht - auch ohne Dein Wissen - Eure Tochter an eine für ihn passende Schule anzumelden! Dafür braucht er keine Genehmigung von der Kindsmutter!

Wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht umstritten ist, so ist weiterhin das Jugendamt einzuschalten und auf einen neuen und weiteren Termin zu pochen, dass dies wieder vor Gericht langt und das Kind erneut von der Richterin vernommen werden kann! Ob das allerdings wiederum dem Kindswohl entspricht mag ich persönlich bezweifeln..

Meine 2 von 4 Stiefkinder haben über 5 Jahre bei uns gewohnt und der kleine (bei der KM lebend und damals 6 jahre) wollte immer bei uns wohnen - das war sein größter Traum! So sagte er es uns - bei der KM hat er es genauso gesagt, wohl um es beiden "recht zu machen" und nicht zu verletzen! Letztlich ist er bei der KM geblieben - und für die anderen beiden Stiefjungs haben wir das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhalten, wo wir dann umziehen konnte, neu an Schulen an- und abmelden, ohne Zustimmung der KM, und genauso hatte sie es mit ihren beiden anderen Kindern, die bei ihr lebten!

Es geht wohl um das Kindeswohl - aber es geht nicht darum was das Kind möchte! Das Leben ist kein Pony-Hof! Ein Kind kann wünsche - auch bei Jugendamt oder Gericht - äußern und diese werden geprüft und dann entschieden! Richter und Jugendamt-Mitarbeiter sind auch nur Menschen!

Alles Gute für Dich!

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Hast du schon eine betreuende Hebamme? Dann ruf sie doch mal an und schilder ihr das evtl hat sie Zeit und legt dich mal ans CTG.. Es kann durchaus der Schleimpfropf sein, der abgegangen ist, allerdings nicht immer mit Blut verbunden, kann aber nicht muss! Aber wenn der MuMu schon offen ist und Cervix auf 1,2 cm verkürzt, würd ich mal mich ausruhen und hinlegen - Kraft tanken für die Zeit die dann kommt, denn die Geburt kann dann wohl bald losgehen!

Alles Liebe für dich und deinen Bauchwurm und nen lieben Bauchstreichler

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Wo am Meer? Wo es einen schönen Campingplatz gibt ist in Jesolo (links vor Venedig)

http://www.campingwaikiki.com/deu/listino_prezzi.php

vllt hilft dir das weiter und viel Glück!

Hier in Jesolo ist es wirklich sehr schön! Aber es kommt drauf an was man sucht.. Jesolo hat aber nochpaar mehr Campingplätze, einfach mal googeln ;o)

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Hast du zuviele male "gefällt mir" geklickt, bist zu von FB gesperrt.. Schon mal dein e-Mail Account gecheckt? magst evtl. gesperrt sein für 48-std.???

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Ach ja, die Frauenärztin hat bei mir noch unbedingt für die Beratung Blut nehmen müssen, sonst hätte sie nur 16,81 Euro verdient, was ihr zu wenig gewesen wäre, wie sie meinte, und ich das verstehen soll.. ?????

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Am besten du machst davon einen screenshort mit strg und drucktaste (meist rechts oben bei der tastaur) dann hast du den ganzen bildschirm, der gerade angezeigt wird abfotografiert und kannst diesen in ein weiteres programm (word, paint, etc.) einfügen (strg und v)

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Hallo, was ist in deinem Arbeitsvertrag bei der Zeitarbeit vereinbart? Nur weil andere für die gleiche Tätigkeit mehr bekommen, musst du es nicht.. Es kommt auch auf die Qualifikation an und zudem war es eine andere Firma, die die Leute für 10 Euro beschäftigt hat!

Klar, versuchen kannst du es, in dem du denen nen Brief schreibst oder sie anrufst und eventuell mit Anwalt drohst, aber...... .... ich würde mir keine Hoffnungen machen, da Arbeitsvertragsvereinbarungen so getroffen wurden!

Doch ein Versuch mag es wert sein - wie gesagt, viel Hoffnung aber nicht machen!

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Ist das der Netto-Lohn? Und was hast du sonst noch bekommen? Hattest du Kost und Logie frei? Dies muss ja auch zum Arbeitslohn mit verrechnet werden..

Es steht leider nicht drin, in deinem Beitrag.. Daher ist es ja nur spekulation! Und keiner hat danach gefragt, das finde ich sehr verwunderlich!

Wenn du alles frei hattest - also für die Unterkunft keinen Cent zahlen musstest und auch nichts für Essen ausgeben musstest, mag es auch wenig sein, aber es steigt dennoch dein Arbeitslohn weiter hoch!

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Es geht doch nicht darum, dass Motorradfahrer Eingebildet sind oder gar Angeber.

Es ist das freundliche Miteinander, warum gegrüßt wird.. Warum grüßen die Motorradfahrer auch keine Radfahrer oder Autofahrer? Das wäre die gleiche Frage! Und es gibt große Roller (also keine 125er, 80er, 50er oder 25er) wo schon gegrüßt wird! Weil es dann auch ein Motorrad ist!

Und ich als Sozius grüße alles :o) Also auch kleine Mofas und Mini-Roller und dgl. grins

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