Ja, du kannst einen Mobilfunkvertrag stunden. Das liegt jedoch im Kulanzermessen des Anbieters.
Ja, das geht. Ibuprofen kannst du beispielsweise auch in Verbindung mit Alkohol zu dir nehmen.
Du könntest es in der Tat bereuen, da die Herstellerfirma kurz vor der Pleite steht. Eine Weiterentwicklung, Garantie und Support kannst du im Falle einer Herstellerpleite vergessen.
www.diebrain.de Dort steht, was du suchst...
Nein, das ist arglistige Täuschung. Ein Haus kann man übeigens nicht einfach si kaufen. Dazu bedarf es der notariellen Beurkundung. Wenn Vertragsbestandsteile überraschend sind und gegen Treu und Glauben verstoßen, sind sie nichtig. Das gilt auch für nicht wirksam einbezogene AGB.
Sei selbstbewusst und sag gar nichts. Ich habe bis heute kein Facebook und schaue all duejenigen mitleidig an, die aufgrund dessen für einen Redneck halten...
Setz das Gerät im Garantiefall auf Werseinstellungen zurück. Fertig. Ich kenne Leute, die das so gemacht haben. Nichts ist passiert. Bei der Angabe falscher Daten und der damit verbundenen Garantieerschleichung bewegst du dich deutlich mehr in den hinteren Kapiteln des StGB. Will sagen: Bleib bei der Wahrheit und setzt es zurück, falls etwas sein sollte. Solange du nicht an der Basebandversion rumfummelst, mekrt Apple nichts, ohne gesonderten Aufwand zu betreiben.
Wunnie hat recht. Wenn es jedoch unbedingt sein muss, sag folgendes: "Es handelt sich ein Medium, das im Zeitalter der Globalisierung unerlässlich. Es ist möglich, Menschen auf der ganzen Welt kennenzulernen und gesellschaftlich auf dem neuesten Stand zu sein. Ich mit Hilfe von Facebook immer auf dem neuesten Stand, da such meine Klasserkammeraden dort - neben Trivia - auch über schulische Belange austauschen und gemeinsam Hausaufgaben lösen bzw. Lerntipps geben."
Da kann man bestimmt noch vielmehr anführen. Ich selbst vertrete die oben fiktive Meinung nicht. Lass es lieber. Die Erde dreht sich auch Facebook.
Ja, solange es sich um den ÖPNV handelt. Dieser gehört im entsprechenden Gebiet dem Verbund an, so dass eine legitime Fahrt möglich ist. Ebenso kann man, wenn man sich ein DB-Ticket für den ÖPNV gezogen hat, mit Bus und Bahn in den jeweils vom Ticket abgedeckten Tarifzonen einmalig weiterfahren.
Droh mit einer Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht. Das mag zwar sehr übertrieben klingen, wird jedoch wahrscheinlich wirken. Anderseits soltte die Einspruchsfrist bezüglich der Verweise schon versteichen sein. Dennoch bin ich mir nicht sicher, inwieweit die Schule ein Zurückbehaltungsrecht hat wegen nicht quittierte Verweise hat. Schulen scheuen Klagen jedoch sehr, da sich der Schulleiter für eventuelles Fehlverhalten seiner Lehrkräfte wird rechtfertigen müssen. Die Verweise wirst Du wahrscheinlich akzeptieren müssen. Das Zeugnis wird jedoch herausgegeben werden müssen.
Da ihr lediglich eine eidesstattliche Versicherung abgelegt hat, wird euch nichts abgezogen. Es handelt sich um keinen Pfändungstitel. Sofern ihr jedoch pflichtgemäß anzeigt, dass ihr geregelte Einkommen habt, werden die Gläubiger mit ihren titulierten Forderungen erneut an euch heran treten. Habt ihr Grundstückseigentum?