Sind nach dem TVöD der 24.12. und der 31.12. halbe Tage?
Ich möchte zu über Weihnachten und Neujahr gern Urlaub nehmen und weiß, dass es an unserer Universität "halbe" Urlaubstage gibt. D. h. dass jeweils der 24.12. und der 31.12. einen halben Urlaubstag "kostet" (zusammen also 1 Urlaubstag).
Nun bin ich an einem Institut öffentlichen Rechts angestellt, bei dem der TVöD (Tarifvertrag des öffentlichen Rechts) Anwendung findet.
Leider werde ich nicht fündig, wie die zwei o. g. Tage zu handhaben sind.
Werden also der 24.12. und der 31.12. wie zwei halbe Tage berechnet oder muss ich je einen Urlaubstag angeben? Ist das eher eine interne Regelung oder ist das im TVöD festgesetzt?