das geht ja hier in völlig unterschiedliche richtungen. heißt wirklich schlauer bin ich nicht. wobei ich mir nicht vorstellen kann das das gesetz jemanden zum unterhalt verdonnert nur weil er verheiratet ist. vieleicht sollte man mal darüber nachdenken von gesetzes her bei der geburt einen vaterschaftstest anzuweisen. so wird viel leid und betrug vermieden. werde mo beim jugendamt persönlich anfragen um das hier aufzuklären. gebe euch dann bescheit. mfrd. gruß altmarknord

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