Vorsicht  "Abzocke"

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au man, wo lebt ihr eigentlich.

Laßt die Finger von diesem Mist. Das kann teuer werden.

Strafrechtlich.

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Junge,Junge Ihr habt Nerven! Garnicht erst in die Nähe der Wanne kommen.

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Also, in einem Bereich von ca 5m kann er ankreiden. Glaube bei 1cm sieht man es nicht so eng. Wenn doch,dann hat der gute Mann schlechte Laune gehabt.

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Mündliche Zusagen können als Vertrag gelten. Gibt es Zeugen. Wenn ja, Strafantrag bei der STA stellen, wegen Betruges. Kosten in Rechnung stellen. Ob dies alles etwas nützt ist aber trotzallem fraglich. Organisation namentlich nennen. Sich um einen anderen Hund bemühen. Wenn es geht direkt von einem Züchter, wo das Tier auch gleich begutachtet werden kann.

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Darf er. Sollte er auch machen. Ein wenig Respekt schadet nicht und sieht später immer gut aus. Was Du Zuhause machst ist etwas anderes. Eine ordentliche Sitzhaltung ist auch gut für die Gesundheit.

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Erstmal ignorieren. Wenn dann der Mahnbescheid kommt reagieren. Danach wird die Sache sich von selbst erledigen wenn denn ein eigenes Verschulden nicht vorliegt. Paralel dazu Strafanzeige wegen Nötigung und Betrug beim STA stellen. Er muß tätig werden, wenn es aus der Begründung ersichtlich wird.

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Hallo,

beschlagnahmte Ware kann selbstverständlich zurück gefordert werden. Wenn alles legal ist gibt es da keine Probleme , außer Zeit. Behörden brauchen Zeit. Das ist leider so.

Eine Quittung über die Ware erhalten ?

mfg altetischlerei

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Hallo,

Ghana und Gabun sind sicher. Weitere Infos über das Auswärtige Amt einholen. Ist zwar auch nicht immer hilfreich aber die Infos geben Auskunft über die jeweilige Situation.

mfg AlteTischlerei

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Hallo.., Die Weiterbildung lohnt immer. Weiterbildung kann auch in Verbindung mit offiziellen Dienststellen, heißen. Ob jetzt aber der Meister unbedingt erforderlich ist, erscheint mir Fraglich bei der z.Z. laufenden Selbstdarstellung des Wach- u. Sicherheitsdienst-Gewerbes. Ich denke da an die unbefridiegenden Einkommen für versch, Dienstleistungen, noch den Zeitverlust durch unzureichende Aus- u. Weiterbildungen.

mfg Alte Tischlerei

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Hallo,

Dein Arbeitgeber kann Dich ohne Vereinbarung nicht zwingen an diesen Aufnahmen teilzunehmen. Unter Zwang und wenn Du nicht einverstanden bist, verst0ß gegen das Persönlichkeitsrecht. Du hast ein Recht auf Deine Bilder,Videos etc.. und kannst dies verbieten.

mfg altetischlerei

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Hallo, selbstverständlich hast Du ein Recht auf die "bezahlte" Ware. Du mußt aber den Verwendungszweck angeben, sonst weiß der Verkäufer nicht um was es geht. Also ganz schnell per Email krzschließen und den Vorgang abklären oder bei Ebay reklamieren.

mfg altetischlerei

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Hallo,

das Arbeitsamt hat "immer " Recht. Wenn der Lehrgang nicht angenommen wird, wird gekürzt.

Die Frage der Kinderversorgung sollte mit einem Vertreter der Gemeinde oder Stadtverwaltung oder aber einer Sozialeinrichtung besprochen werden. Immer auf die Notwendigkeit hinweisen.

mfg altetischlerei

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