wenn Du oder Dein Freund nichts zu befürchten haben, lasse ihn doch Anzeige erstatten. Sollte sich bei der Bearbeitung ergeben, dass die Anzeige mutwillig bzw. ohne erkennbaren Grund erstattet wurde, dann kannst Du bzw. Dein Freund eine "Gegenanzeige" erstatten. Im übrigen kannst Du gegen den Typ schon jetzt nacht dem Gewaltschutzgesetz einen gerichtlichen Antrag stellen.

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Nein, weil..

Die Polizei wird den Vorfall zur Akte (Polizeitagebuch) nehmen, insofern sie entspechend angerufen wurde. Aber eine Strafanzeige wird es wohl nicht werden, da Beleidigungen sogenannte Antragsdelikte sind und es hier an einem solchen Antrag offensichtlich mangelt. Es ist ein "Bubenstreich".

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Bei roter Ampel mit grünem Pfeil, musst Du kurz anhalten und kannst, wenn von links keiner kommt und Du auch sonst niemanden gefährdest, nach rechts abbiegen. Der Fahrer, der "von hinten" links an Euch vorbei gefahren ist und auf der Geradeausspur gewesen ist, hat gegen die StVO verstoßen.

Der Fahrer, der vorn gewartet hat, wollte entweder nicht nach links abbiegen sondern geradeaus fahren oder er hat "geschlafen". Wenn er allerdings "links blinkt" und nicht faährt, trotzdem alles frei ist, kannst Du mal hupen.

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In der Vernehmung kannst Du versuchen, den Sachverhalt richtig zu stellen. Bei Aussage gegen Aussage, entscheidet das Gericht nach dessen Überzeugung. Wenn Du Jugendlicher bist, würde im Falle einer gerichtlichen Prüfung Dir ein Pflichtverteidiger beigeordnet.

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erstmal abwarten, wie hoch die Geschwindigkeitsübertretung tatsächlich ist.  Dann in den Bußgeldkatalog hineinschauen.

 

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Das hätte dann aber nichts mehr mit Meinungsfreiheit zu tun. Diese Symbole -egal, wie man dazu steht- hat man einfach zu respektieren.

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Wenn Du etwas nicht möchtest, hat das jeder zu respektieren; auch wenn Du "erst" 13 bist. Entweder Du informierst Dich bei dem Kindernotdienst oder Deine Eltern müssen etwas unternehmen. Immerhin sind sie Deine Sorgeberechtigten und -verpflichteten. Sie müssen Deine (rechtl.) Interessen wahrnehmen.

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Am Besten Du wendest Dich mit Deinem Problem an Deine Innung oder eine andere Interessenvertretung. Als Einzelner hast Du wahrscheinlich wenig Chancen.

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Derartige Überwachungsmaßnahmen sind im Gesetz (StGB/StPO) klar geregelt, d.h., bei welchen Straftaten das übrhaupt möglich ist und über welchen Zeitraum die Beobachtung durchgeführt werden kann. Das geht von der Observation bis hin zur Telefonüberwachung. Sollte sich am Ende herausstellen, dass Du unschuldig bist, bekommst Du dafür keinen Schadenersatz es sei denn, Du hättest daraus nachweislich Schaden genommen.

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Keine Panik! Gehe doch erstmal zu der Vernehmung bei der KriPo und bring in Erfahrung, um was es tatsächlich geht. Wenn nichtmal Du augenblicklich richtig Bescheid weißt, was los ist, wie soll man Dir einen guten Rat geben?

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Am sichersten wird es sein, Du fragst mal bei der Zulassungsstelle oder in einer Fahrschule nach. Zwischenzeitlich gibt es unterschiedliche Regelungen zwischen den einzelnen Bundesländern. In Sachsen wäre das -glaube ich- möglich.

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Ich sehe hier nicht, dass Du eine Strafe bekommen könntest.

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Das wird unterschiedlich gehandhabt. Hier sind sie nicht verbeamtet. Und was den Lohn betrifft - darüber herrscht Stillschweigen. Es ist doch für Dich kein Problem, in Deiner Nähe mal bei der DB-Sicherheit persönlich vorzusprechen, oder?

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