Als Volljähriger steht es deinen Eltern nicht mehr zu dich zu bevormunden, es ist einzig und allein deine Wahl. Wenn du nicht mitfahren du es einfach nicht, niemand kann dich zwingen, wenn du 18 Jahre alt bist.

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Es ist wichtig, dass der Name zum Content passt. Da dies sehr individuell sein kann, kann man pauschal schlecht sagen was ein guter, und was ein schlechter Name wäre. Du könntest sicherlich mehr Anregungen finden, wenn du uns verrätst, was der Content deines bzw. eures zukünftigen Youtubekanals sein wird.

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In der Tat!

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Nach § 622 Absatz 7 fällt dies unter "Entwürdigung des Menschen" und ist somit nicht zulässig. Außerdem ist dies vom moralischen Aspekt her höchst verwerflich.

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Fahr sofort ins Krankenhaus, diese inkompetenten Hausärzte kommen oft zu Fehldiagnosen, das sollte sich mal ein Experte (Arzt im Krankenhaus) ansehen. Vielleicht hast du auch Lungenkrebs, und der Tumor metastasiert vor sich hin während du wartest.

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