Ich weiß jetzt zwar nicht genau was du geschrieben hast.
aber wenn du gesagt das machen wir und du deine Wünsche geäußert hast wie du die Seite haben möchtest bist du offiziell in ein Kaufvertrag eingegangen und muss diese auch bezahlen.
was du aber anfechten kannst ist ob dies auf legalen Art und Weise von ihm gemacht worden ist und ob dies angemeldet ist und versteuert wird.
aber ich muss dich leider enttäuschen mit deiner Antwort machen wir und deinen Wünschen bist du offiziell in einen Kaufvertrag eingegangen und muss wohl oder übel die Summe bezahlen.
Das werden die dir auch vor dem Gericht sagen aber wenn du Glück hast kannst du es anfechten, Kommt jetzt genau drauf an was genau du gesagt hast