Stromabgestellt ohne Ankündigung?
Hallo! Mir wurde gestern ohne Ankündigung der Strom von der Rheinenergie abgestellt, Nach Rückfrage beim Unternehmen wurde mit Mitgeteilt, dass noch Posten aus meiner alten Wohnung offen wären. An sich kein Problem aber die Rheinenergie möchte unbedingt die Sperrgebühr mit einziehen welche ich nicht bezahlen werde,da ich keine Ankündigung erhalten habe, Nach Rückfrage beim Anwalt habe ich erfahren ,dass laut §§ 33 AVBEltV und § 19 der StromGVV mindestens 2 Wochen vor dem Abstelltermin eine Sperrung angekündigt werden muss und nochmal min. drei tage davor noch eine Ankündigung erfolgen muss. Allerdings sagte mir die Äußerst unfreundliche Dame am Telefon, dass sie mir am 23.11 ! eine Ankündigung hätten zukommen lassen. Nun wurde mir der Strom am 29.11 gesperrt, Bin ich da rechtlich auf der sicheren Seite , wenn ich sage ich bezahle die Posten allerdings nicht die Sperrgebühr?
Vielen Dank schonmal