http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/extra_3/videos/extra3523.html
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Bei einer 2 wäre das zum Bsp. : stets gute (Leistungen) 1 wäre dann : stets sehr gut / sehr gut( 1-) (Leistungen)
Arbeitsverhalten sollte ne 2 sein, sowie Deine Sozialkompetenz.
Was ich bedebklicher finde: Die Prüfungsnote hat im qualifizierten Abschlusszeugnis nichts zu suchen .....
Und am Ende fehlt eine wertschätzende Abschlussformel. Wir wünschen ihr viel Erfolg o.ä. Es steht zwar da, dass man Dir eine Übernahme angeboten hat, aber ich finde da fehlt noch dringend irgendein Wort des Bedauerns... Das wertet Dein Zeugnis wieder etwas ab.
An Deiner Stelle würde ich mir evtl. Unterstützung holen und um Verbesserung des Zeugnisses bitten.
z.B
Der Bürger - Die Bürgerin Der Spieler - Die Spielerin Der Trainer - Die Trainerin Der Arbeitnehmer - Die Arbeitnehmerin
Die Arbeitnehmer - Die Arbeitnehmerinnen Der Betriebsrat - Die Betriebsrätin..
Wenn Du es korrekst machen willst, einfach immer die weibliche Form nehmen. Hört sich klar , elbstverständlich und simpel an. Im Alltäglichen Sprachgebrauch aber wird jeder merken wie man es immer wieder nicht macht. Man muss nur mal drauf achten.
Die Statur stellt zum einen Griechenland dar und gleichzeitig die schon früh entwickelte Kunst,Schönheit und Kultur. Was lange Bestand hatte und JAhrehunderte überdauerte geht nun am Euro kaputt.
Die Statur befindet sich weiterhin in einer Schieflage, die ganz offensichtlich ein Bild für die griechische wirtschaftliche Situation darstellt.Trotz sichtlichen Anstrengungen bekommen sie den Euro nicht in den Griff und fangen an daran kaputt zu gehen(weitere Schäden an der Statur wären ja möglich).
Sie haben sich am Euro übernommen und konnten die Last letztendlich aber nicht tragen(Arm mit Euro fällt ab)
Andersrum überleg ich mir grad das es eine Metapher alias "Besser arm ab, als arm dran" sein könnte:) Dann wäre die Deutung natürlich ganz anders auzulegen und in eher in Richtung der europäischen Finanzspritzen.... Das aber nur als diffuse Idee in meinem Kopf:)
Wende Dich an Betrieb A und erkläre, dass Du gerne vom Ausbildungsvertrag zurück treten möchtest weil Du ein anderes Angebot erhalten kannst.
Wende Dich an Betrieb B und sage ihnen, dass Du leider schon einen Vertrag unterschrieben hast, von diesem aber zurück treten möchtest. BLeib ehrlich. In der Regel sollte das kein Problem sein.
Unterschreibe aber bloß nicht 2 Verträge, dass könnte bei der Kammer Probleme geben! Löse also zuerst den Einen Vertrag und unterschreibe DANACH den Zweiten!
Das ist wirklich nicht pauschal zu beantworten. Arm bedeutet auch nicht gleich Hartz4. Es gibt leider viele Jobs die sehr schlecht bezahlt werden, befristet sind und/oder auf anderen prekären Arbeitsverhältnissen beruhen. Häufig Muss das "Gehalt" dann sogar noch auf Hartz4 Niveau aufgestockt werden. Wehren kann man sich nicht, da genügend auf dem Arbeitsmarkt warten,die die Stelle gerne wieder besetzen. Lohnkosten werden immer weiter gedrückt, während die Gewinne steigen.
Und deswegen können die Reichen übriges doch was dafür das Sie reich sind. SIe vermehren ihr Kapital, häufig ohne Rücksicht auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Geld erwirtschaftet mehr Geld als Arbeit.
Es gibt immer eine anderen Seite der Medaille, aber wir sollten die Umstände unseres Gesellschaftsystems immer mit einbeziehen, bevor pauschale Aussagen getroffen werden.
Die Frage ist etwas komplizierter und länger zu beantworten. Generell gab es ein Wahlrecht in Rom, jedoch ist dieses nicht mit dem heutigen zu vergleichen. Allein die Stimmverteilung der römischen Schichen(Patrizier, Plebejer...) ist mehr als unausgewogen. Dazu musst Du Dir mal die "Sitzverteilung" im gewählten Senat anschauen. Ich hab keine Zahlen parat aber im Grunde sieht es so aus das der Großteil der Bevölkerung(Plebejer) nur einen sehr geringen Anteil am römischen Senat wählen konnte. Die Patrizier konnten demnach z.B. allein politische Entscheidungen treffen, da die Stimmen der nicht groß ins Gewicht fielen.
Außerdem ist es natürlich auch so, dass nicht jeder Bauer 1. die Zeit hatte nach Rom zu fahren um zu wählen und 2. erst recht nicht ein Amt zu bekleiden (wozu sie wohl auch nie gewählt worden wären)
Das sind nur zwei Aspekte die Deine Frage im Ansatz beantworten könnte.
Und, nennen kann ich Dir auch keine.
Es ist unverschämt von Dir den Kindern das spielen verbieten zu wollen.
Ich empfehle das Buch Nathan der Weise und insbesondere die Ringparabel..... !
Tarifverträge werden zwischen Arbeitgebern und der Gewerkschaft verhandelt. Streiken darfst Du wenn Dich Deine Gewerkschaft außerhalb der Fridenspflicht dazu aufruft. Aufrufen kann sie Dich wenn Du unter den Bereich des Tarifvertrages fällt.
Daher a) Nein eine Einzelperson darf nicht in dem Sinne streiken b)Dürfen auch nicht streiken. Solidarischer Streik außerhalb der Arbeitszeiten oder in der Mittagspause sind aber durchaus zulässig.
Wenn Du unter die tarifvetraglichen Regelungen fällst, dann bekommst Du auch die entsprechende Erhöhung des neuverhandelten Tarifvetrages. Damit auch ordentlich was abfällt, unterstütze doch Deine Gewerkschaft in dem Du Mitglied wirst. :)
Also grundsätzlich kannst Du entscheiden wem Du was verkaufst. Die Auslage im Schaufenster oder in den regalen ist übrigens kein verbindliches Angebot... es ist an die Allgemeinheit gerichtet.
Wenn der Kunde kauft( auf das Band legt oder anderweitig deutlich macht das er den Willen hat zu kaufen) ist das das erste Angebot des KAüfers an den Verkäufer. Der Verkäufer nimmt widerum das ANgebot erst bei Bezahlung oder mündlicher Verhandlung an...
Rechtlich findest Du das mit Sicherheit im HGB...
Als ANgestellte allerdings glaube ich nicht das Du wilkürlich entscheiden kannst. Du musst Dich an die Vorgaben etc halten es sei denn Dir wird der Freiraum von vorneherein gelasse.
M.E gibt es keine detaillierten Vorgaben. Ein Ausbilungsplan muss aber zeitlich und sachlich gegliedert sein.. Also: Wann lernt der Azubi was? Dazu schau in die Ausbildungsordnungen und Rahmenpläne.. Die zu erlernenden Tätigkeiten sollten in dem Plan vorkommen...
P.S.: Ich hoffe Du schreibst Dir nicht Deinen eigenen Ausbildungsplan...
google Politbarometer... das kommt dem am nächsten
Warum verzichtest Du nicht einfach selbst? Kein Mitglied sein wollen, vom Sekretär vielleicht noch Hilfe und Beratung als BR konsumieren, 1% sparen und dann aber die Lohnerhöhung mitnehmen wollen? Empfinde ich als ungerecht...
Sei doch konsequent....
Thema ist gut. Inhaltlich anscheinend auch(je nachdem wie lang Dein Vortrag gehen soll) Lese es aber bitte nicht vor und versuche Deine eigenen freien Worte zu finden.
Evtl. kannst Du ja auch noch einiges zu Guttenberg sagen. Wer er ist, was er bisher gemacht hat, was er gerade für ein Posten bekleidet, mit welchen anderen Themen er in lezter Zeit in den Medien war.
Nein. Darf er nicht. Wende Dich an Deine Gewerkschaft und werde Mitglied.
Du kannst gegen Dein Zeugnis angehen. Du kannst glaubhaft beweisen, dass Deine Leistungen vorher wesentlich besser beurteilt wurden.
Schade das Du Du keine Gewerkschaftsmitglied bist. Da hättest Du eine Rechtsberatung bekommen und auch einen Anwalt, sowie die Übernahme der Gerichtskosten.
Du findest im Internet Ausbildungsordnungen, sowie Ausbildungsrahmenpläne.. in denen ist festgelegt, welche Tätigkeiten Du im Rahmen Deiner Ausbilung erlernen musst. Gesetzlich guck mal in das Berufsbildungsgesetz. Dort werden die sogenannten ausbildungsfremden Tätigkeiten verboten.
Ein gewisser Abschluss wird nicht vorausgesetzt. Wichtiger sind wie angesprochen gewisse Eigenschaften die man mitbringen sollte. Eine gute Allgemeinbildung und pol., sowie ökonomisches Verständnis sollten natürlich auch vorhanden sein. Ehrenamtliches Engagement ist dabei auch wichtig. Wer in die Politik einsteigt macht das neben dem Beruf und in der Freizeit. Dafür bekommst Du kein Geld. Wenn Du "gut" oder "geeignet" bist, kann man weiter delegiert werden und sich dann irgendwann für eine Wahl aufstellen lassen... Dazu brauchst Du einen Namen, also die Leute z.B in deiner Partei müssen Dich kennen. Das geht nur über Aktivität, Engagement, Präsenz... Und hat übrigens nicht mit Koffer tragen zu tun...