Pfff, also ich würde sie nicht mal anrufen, wofür bracht man so eine Familie?
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„Anrufen kann der Arbeitgeber natürlich im Prinzip“, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. Ob der Arbeitnehmer dann aber ans Telefon gehe, könne dieser letztendlich selbst entscheiden.
Es sei gesetzlich nicht geregelt, zu was der Arbeitgeber Informationen einholen darf. „Der Arbeitgeber kann fragen, bis wann der Mitarbeiter voraussichtlich wieder kommt. Fragen zur Erkrankung des Mitarbeiters, etwa was er denn hat, gehen den Arbeitgeber aber nichts an“
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Ich glaube er hat als Ware und Dienstleistungen das Geld geschickt, und wenn er das Packet bekommt muss er das bestätigen und dann bekommen Sie Ihre Geld