1. ist wahr, weil, "wenn jeder männlich ist oder weiblich ist", hat zwar jeder ein Geschlecht, aber nicht alle dasselbe: "jeder ist männlich oder jeder ist weiblich"

2. Jemand ist groß, also ein Individuum aus eine Menge. Jemand ist leicht. Wiederum ein Individuum aus einer Menge. Allerdings ist nicht gesagt, dass es sich um dasselbe Individuum handelt. Es muss also niemanden geben, der groß UND leicht ist.

3. Ähnlich zu 2: Niemand hat BEIDE Eigenschaften. Das heißt aber nicht, dass nicht jemand eine der beiden Eigenschaften haben muss, und ein anderer die andere.

(In Formeln kann ich das hier leider nicht darstellen)

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Das Internet ist nur ein Instrument, um auf Inhalte zuzugreifen. Es obliegt damit jedem selbst, was er mit diesem Instrument macht. Allerdings ist das Internet geeignet, Informationen, Spiele, Videos wesentlich schneller bereitzustellen. Somit würde mir als einziges Gegenargument einfallen, dass Menschen manchmal vor sich selbst geschützt werden müssen, und übermäßige Zugriffsmöglichkeiten auf Spiele, Messenger etc. ggf. nicht optimal sind.

Somit würde ich deiner Aussage zustimmen, schlaue können schlauer werden, da sie geeignete Inhalte auswählen. Dumme werden ihre Zeit im Internet anders verbringen, und der Wissenszuwachs fällt geringer aus.

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Nein, er kann die GEWÄHRLEISTUNG nicht verweigern. Allerdings können GARANTIEbedingungen beliebig ausformuliert werden. Hier könnte der Hersteller tatsächlich die Reparatur verweigern.

Dein Problem ist jedoch eindeutig ein Gewährleistungsfall. Hier reicht der Nachweis des Kaufdatums. Dieser muss nicht durch einen Kaufbeleg erfolgen. 

Vgl. auch: http://www.juraforum.de/forum/t/gewaehrleistung-auch-ohne-rechnung.41345/

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Reiter Start, dann den kleinen Pfeil neben Aufzählung klicken. Auswahl "Listenebene ändern" und dann entsprechende Ebene wählen. Das klappt zumindest in Word 2010 so, hoffentlich auch in 2007

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Hallo Rene,

der Länderfinanzausgleich umfasst im Allgemeinen 4 Stufen. Ein "Ausgleich" kommt dabei jedoch nicht auf allen Stufen zustande. Die erste Stufe regelt die Verteilung aller Steuern auf die 3 Ebenen Bund, Länder, Gemeinden. Die zweite Stufe regelt die Verteilung des Teils, der auf die Länder entfällt, auf alle Länder. Bekommen also alle Länder 200 Mrd. Euro, wird hier festgelegt, wieviel Bayern, Hessen, usw. davon abbekommen. Die dritte Stufe umfasst den Länderfinanzausgleich im engeren Sinne - also das, was wir normalerweise als Länderfinanzausgleich bezeichnen. Hier wird festgelegt, dass wenn Bayern, Baden-Württemberg und Hessen mehr haben als alle anderen, diese etwas davon an die ärmeren Länder abgeben müssen. Die vierte Stufe umfasst dann wieder Zuweisungen vom Bund an die Länder, die sogar nach der dritten Stufe noch "arm" sind (allgemeine Bundesergänzungszuweisungen. Darüber hinaus gibt es auch noch Bundesergänzungszuweisungen für Sonderbedarfe [z.B. Infrastruktur, Arbeitslosigkeit])

Die erste und die vierte Stufe sind damit vertikal, weil es zu einer Verteilung zwischen verschiedenen Ebenen kommt. Die zweite und dritte Stufe ist horizontal, da es nur zu einer Verteilung auf einer Ebene kommt.

Wichtig wäre dabei noch zu ergänzen, dass die Reihenfolge der Finanzkraft im System nicht verändert werden darf. Wer vorher mehr Geld hat als ein anderes Land, hat dies auch hinterher noch.

Ich hoffe, das beantwortet deine Frage und war verständlich (ich habe das leicht vereinfacht dargestellt).

Beste Grüße Alex

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