Ja, das ist i.d.R. möglich. Wende dich einfach an deine zuständige Führerscheinstelle und erkundige dich dort einmal nach dem genauen Ablauf.

Eine Mustervorlage hierfür gibt es aber von der Seite des Bussgeldkataloges:
https://www.bussgeldkatalog.org/verzicht-auf-fahrerlaubnis-muster.pdf

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Disclaimer: Ich bin kein Anwalt.

Nach deutschem Recht (§5 EFZG) bist Du verpflichtet, deinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Eine ärztliche Bescheinigung brauchst Du laut §5 EFZG Abs. 1 nach dem 3. Krankheitstag. (Regelt aber jeder Arbeitgeber auch anders). Wird hier die Krankmeldung dem Arbeitgeber nicht elektronisch übermittelt bzw. die Folgebescheinigung? Wenn diese nicht vorlag, gingen sie davon aus, dass Du nicht mehr krankgeschrieben warst.

Wenn Du nachweisen kannst, dass Du krank warst, darf dir dein Arbeitgeber natürlich kein Urlaub anrechnen. (§9 BUrlG).

Dein Arbeitgeber argumentiert natürlich, dass Du deiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen bist, obwohl du krankgeschrieben bist. Formal kann das korrekt sein, aber es ändert nichts daran, dass der Urlaub unrechtmäßig angerechnet wurde.

Du solltest die Folgebescheinigung nachträglich einreichen, wenn Du das noch nicht getan hast. So hast Du den Nachweis.

Was Du machen kannst:
- Versuche es auf die freundliche Art und suche das Gespräch bevor man direkt mit dem Anwalt kommt. Schildere deine Situation auch wenn die Folgebescheinigung erst jetzt kommt.

- Wenn da nicht furchtet kannst Du dann entweder dich bei einem Rechtsanwalt fachkundlich erkundigen oder Du setzt ein Schriftstück (mit Einwurf schreiben) und einer Fristsetzung auf und schickst es dem Arbeitgeber.

Fazit: Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann kannst Du auch einmal dort nachfragen ob der Bereich (Baustein) Arbeit mit inbegriffen ist und eine kostenfreie Erstberatung in Anspruch nehmen kannst. Andernfalls, wenn es keine gibt ist die Frage ob sich hier der Anwalt lohnt (Kosten-Nutzen), da Du hier dann die Kosten selbst tragen wirst.

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Hast Du deine Fahrschule oder deinen Fahrlehrer oder Fahrlehrerin darauf einmal angesprochen? Wenn es zu keiner einheitlichen Lösung kommt kannst Du auch die Fahrschule wechseln.

Du hast aber wie es scheint schon selbst die Entscheidung getroffen indem Du sagst, dass dich die andere Fahrschule weiterbringen wird.

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Bedenke, wir sind keine Anwälte. Es ersetzt keine Rechtsberatung durch einen geeigneten Rechtsanwalt.

Wogegen du sicher verstoßen hast ist gegen die Nutzungsbedingungen von PayPal. Das erstellen mit frei erfundenen Daten fällt nicht direkt unter den BEgriff "Identitätsdiebstahl" sofern keine Daten von realen Personen verwendet werden.

Eine Strafanzeige wegen Betrugs nach §263 StGB kannst Du machen. Es sei aber schon gesagt, dass es zu keinem Erfolg kommen wird. Die StA wird den Fall vermutlich wieder einstellen mangels Beweise oder Auskünfte sofern es nicht gerade ein hoher Betrag war. (Vergleichweise siehe eBay Betrüger). Soll dich aber nicht abhalten es zutun sondern nur eine Vorwarnung, dass man nicht auf einen Erfolg hoffen sollte.

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Wie die Vorredner schon sagten sind das die Kennzeichen für die Landesregierung sowie andere Bundesländer "BWL" (Baden Württemberg); BYL (Bayern) hat.

Die Nummer nach dem RPL kann unter Umständen auch den einzelnen Landkreisen zugeordnet sein.

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Vorweg: Am besten hilft dir hier ein Steuerberater. - Mein Wissen ist auch nur Laienwissen.

Wenn Du Freiberuflich arbeiten möchtest musst Du das zunächst beim Finanzamt auch anmelden soweit ich weiß. Das wichtigste aber auch noch erwähnt: Solltest Du dich neben deiner hauptamtlichen Tätigkeit noch nebenberuflich engagieren wollen brauchst Du je nachdem die Erlaubnis deines Arbeitgebers.

Da Du mit 500€ im Monat, was im Jahr 6.000€ wären, nicht über die Grenze der 24.500€ kommen würdest musst Du hier keine Gewerbesteuer abführen.

Was am Ende vom Jahr auf dich zukommen wird ist die Einkommenssteuer die Du zahlen musst. Der Grundfreibetrag liegt 2023 bei 10.908€. Da Du aber jedoch hauptberuflich angestellt und nebenberuflich selbstständig bist, wirst Du da mit aller Wahrscheinlichkeit darüber leigen.

Somit kommt am Ende vom Jahr auf die verdienten 6.000€ noch die Einkommenssteuer dazu (verrechnet mit dem hauptberuflichen Anteil - soweit ich aufgepasst habe). Also hier ist es ratsam von dem verdienten Geld mehr als genug zurück zu legen oder es dir von einem Steuerberater einmal durch rechnen zu lassen.

Die Umsatzsteuer liegt bei einer Grenze von 22.000€, da dürftest Du weit darunter liegen.

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Es gibt Hinweise, dass ein übermäßiger Verzehr von Zucker, insbesondere von raffiniertem Zucker, negative Auswirkungen auf das Gedächtnis, die Lernfähigkeit und die Müdigkeit haben kann.

Es gibt hierzu Studien, dass hohe Zuckermengen, inbesondere in Form von raffiniertem Zucker, die kognitive Funktion beeinträchtigen können. Heißt aber nicht, dass man jetzt einfach den Zucker weglassen kann/sollte. Die Wirkugn von Zucker auf das Gehrin sind nicht so einfach. Die Wirkunge hängt von vielen Faktoren ab, wie der Art des Zuckers, der Menge und die Häufigkeit sowie auch die genetischen Veranlagungen.

Bei einer größeren Zufuhr von Zucker steigt auch der Blutzuckerspiegel schnell an. Der Körper produziert Insulin um den Zucker in die Zellen zu transportieren.. Einfacher Zucker wie in Schokolade lässt den Blutzuckerspiegel aber auch wieder schnell abfallen, das ruft dann einen Energiemangel vor und kann zur Müdigkeit führen. Deswegen führt eine Hyperglykämie auch häufig zur Müdigkeit (kein Alleinstellungsmerkmal um das zu diagnostizieren).

Das Gehirn selbst benötigt Glucose als Energiequelle um ordnungsgemäß zu funktionieren. Neben der wichtigsten Quelle von Glucose kann das Gehirn aber auch andere Energiequellen bevorzugen wie bspw. Ketonkörper die aus Fett gebildet werden. (Ketongene Diät, die sehr wenig Kohlenhydrate enthält).

Eine ausgewogene Ernährung ist essenziell.

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Möglich ist alles. Empfehlenswert ist das Rauchen an für sich schon nicht. Ungefiltert dann auch noch weniger. Das Rauchen von Tabak ohne Filter kann jedoch zu einer höheren Belastung der Atemwege und einer erhöhten Aufnahme von Schadstoffen führen. Die Filter dienen dazu, einen Teil der Schadstoffe im Rauch zu filtern bevor sie in die Lunge gelangen.

Wenn Du Tabak ohne Filter konsumieren tust, solltest Du dir bewusst sein, dass das deine Gesundheit in erheblichen Maße beeinträchtigen kann.

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Bei Etoricoxib kann es zu Geschmacksstörungen kommen.

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Du solltest Dir einen Rechtsanwalt hinzuziehen anstatt Gutefrage.net nach einer Rechtsberatung zu erfragen.

Aber: "Gekauft wie gesehen" wenn Schäden absichtlich verschwiegen werden und nicht angegeben werden sind von der Haftung nicht ausgenommen.

https://www.ruv.de/kfz-versicherung/magazin/rund-ums-auto/gebrauchtwagen-maengel

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https://www.realschule-hofheim.de/images/03_Materialien/klasse_7b/Deutschbuch_7_Kapitel_6.pdf

Ab Seite 110. Sollte es das gewesen sein?

Quelle: Realschule-Hofheim / Direktlink

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Hinweis: Die Meldung "Die Sendung wurde am Wunschort abgeholt" bedeutet eigentlich, dass ein Zusteller die Sendung zu Hause beim Kunden abgeholt hat (z.B. aus einem Paketkasten oder von einem sicheren Ablageort).

Der Begriff Kunde ist hier variabel. Ich denke Du wirst an Paket bekommen das an dich addressiert wurde. Das wurde beim Absender (Kunde) abgeholt.

Quelle: https://www.paketda.de/status-dhl-sendung-wurde-abgeholt.html

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Worin ist nun deine Frage? Ob Du zuerst den A1 mit 16 Jahren machen solltest den Du in 2 Jahren beginnen kannst oder den BF17, also den B Führerschein im begleiteten Fahren kann Dir hier niemand beantworten.

Beim A1 ist aber auch zu beachten, dass dieser bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h gefahren werden.

Ob und was Du zuerst machen sollst kannst nur Du entscheiden.

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Ich kann den Sinn deiner Frage nicht verstehen. Worin besteht das Problem nicht einfach einen zu beantragen? Möchtest Du jedes mal den Stress und den Ärger mit der Polizei bekommen wenn Du mal in eine etwaige Verkehrskontrolle geraten solltest?

Unter Umständen bist Du nach einer Kontrolle verpflichtet den neuen Führerschein bei einer Dienststelle vorzuzeigen.

https://www.bussgeldkatalog.net/fahrerlaubnis/fuehrerschein-verloren/

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