Portrait einer nackten Mitschülerin in Kunstunterricht - Bald Schulverweis oder ist das Kunstfreiheit?
In meinem Kunst-Kurs sollte man im Bezug zur Kunstfreiheit ein Bild zeichnen und dann halt der Lehrerin zur Benotung nach paar Wochen geben:
Ich hatte einen Masterstreich, weil ich einer Mitschülerin, auf die ich bereits in der Vergangenheit oft Zuhause masturbierte habe (ohne dass es jemand anders mitbekommen hat natürlich!), meine Zuneigung zu ihr gestehen wollte, und das dann in dem Fall in Kunst, da es ihr und mein Lieblingsfach ist; deshalb malte ich ein nacktes Portrait von ihr mit überdimensionalen Busen und hatte vor, es ihr als Liebesbeweis/Geschenk zu geben, nachdem es halt unsere Lehrerin bewertet hat.
Als ich jedoch fertig war und bereits so sehr in meine Arbeit involviert war, Zuhause mein Kunstwerk weitergearbeitet zu haben, damit es perfekt ist, und ich es meiner Lehrerin zur Benotung abgab, ist sie ausgeflippt, hat mich zum Schulleiter geschliffen und in 2 Stunden habe ich heute ein Lehrer- und Elterngespräch am Hals, wo diskutiert werden soll, ob ich der Schule suspendiert ODER SOGAR VERWIESEN werden soll?!
Welche (ggf. rechtlichen) Maßnahmen kann ich jetzt noch ergreifen, damit ich keine Probleme mit der Schule kriege? Kann ich einfach ein Anwaltsschreiben dorthinschicken und dann ist der Bums geregelt? Oder muss ich sie [= Niedersächsisches Kultusministerium bzw. meine Schule] privat anzeigen?
PS: Meine Mitschülerin ist schon 18 Jahre alt, demnach keine Kinder- oder Jugendpornographie! Zumal ich selber erst 17 bin!