Ablehnung des Wohngelantrages widerpsrechen?
Hallo, ich bin Stipendiat und habe Wohngeld beantragt. Es ist streitig ob Stipendiaten Wohngeld beziehen dürfen oder nicht, da das Stipendium ich auch am Bafög orientiert. Doch es ist gegeben. Mein Wohngeldantrag wurde folglich aufgrund der Höhe meines Einkommens abgelehnt, obwohl laut Gesetz (§14 Jahreseinkommen) nur die Hälfte des Stipendiums berücksichtig werden soll. Der Antrag wurde am 21.12.2015 abgelehnt und es wurde vermerkt, dass ich diesem Ablehnungsbescheid in einem Monat widersprechen kann. Die Frist habe ich also verstrichen, da ich von der Gültigkeit und Richtigkeit der Ablehnung ausgegangen bin. Da es jetzt aber nicht so ist, kann ich trotzdem widersprechen?
Bin sehr sehr dankbar, wenn ihr mir helfen würdet.
Liebe Grüße Akdemir