er wird es so verstehen, männer sind so...

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das schöne sauerland, bin da geboren

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natürlich darfst du das, schriftlich fixieren das ganze per einschreiben schicken und dich auf das letzte gespräch beziehen.

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die daten werden weiterverkauft...schau mal hier nach: http://www.verbraucherschutz.de/laesstige-anrufe-von-gewinnspiel-traum-41325120486/

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das ist aufgabe des eigentümers der andern wohnung. ruf den an und beschwer dich. so einfach ist das.

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schau doch mal hier nach, ich denke das hilft dir weiter: http://www.patientenverfuegung.de/notfallpass

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der perso sollte schon gültig sein. die kosten wirst du wohl selber tragen müssen

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ich weiss jetzt nicht ob erpressung ein obliegenheitsdelikt ist, wenn ja wird trotz einer rücknahme der anzeige weiter verfolgt.

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den gibt es, aber du brauchst das geld nicht sofort zu holen. wo ist dein problem? man sollte auch mal 5e gerade sein lasen.

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da fällt in der regel nur eine bearbeitungsgebühr an.

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