Hallo,

da Alg. I nach deinem letzten Verdienst berechnet wird, hat dies keine Auswirkungen auf deinen jetzigen Anspruch bzw. der Höhe.

Nachdem du dann irgenwann in Teilzeit gearbeitet hast, würde sich dein Anspruch bei erneuter Arbeitslosigkeit verringern.

Bei Alg. II hat es auch keine Auswirkung.

Im Übrigen kannst du hier mal Anzeigen lassen, was du so ca. bekommen würdest:

http://www.sozialleistungen.info/arbeitslosengeld/arbeitslosengeld-i-rechner.html

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Müsste eigentlich klappen. Ich mache es immer so:

  1. Meine XBox auf deinen Usernamen gehen (Meine XBox, 1 mal rechts)
  2. Kontoverwaltung (1 mal rechts)
  3. Code benutzen

Müsste nun geklappt haben. Wenn nicht, noch mal melden.

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Anabolika nehmen? - Gehts noch?

Hier einiges zu Anabolika, Quelle: Team-Andro, Artikel von chris147

Nebenwirkungen von Analbolika

Lies mal diesen Artikel:

http://www.team-andro.com/phpBB3/nebenwirkungen-von-anabolika-t32576.html

Und dann noch dies:

Körperliche Wirkungen / Risiken nach Anabolika Konsum

Durch falsche Injektionsanwendung von Anabolika können sich Abszesse (größere Eiteransammlungen) bilden.

Die sichtbarste aller Nebenwirkungen von Anabolika ist Akne. Meist auf dem Rücken. Diese "Anabolika-Akne" unterscheidet sich von normaler Akne durch eher wulstige Beulen unter Haut, weniger eitrige Geschwüre darüber.

Kurzatmigkeit, ist eine weitere Nebenwirkung der Anabolika. Viele Muskeln müssen mit Sauerstoff versorgt werden, der dann natürlich durch schnelleres Atmen dem Körper zugeführt werden muss.

Zusätzlich sind erhöhte Schweißproduktion sowie ständiger Hunger, bedingt durch den erhöhten Stoffwechsel + der guten Verbrennung ( größte wirkung der Anabolika), zu beobachten.

Eine größere Anfälligkeit für Infektionen ist möglich, da die Abwehrstoffe des Körpers angegriffen werden, wobei es durchaus auch Anwender gibt, die von einer verbesserten Immunabwehr berichten.

Weitere Anabolika Nebenwirkungen, welche auftreten können sind Antriebslosigkeit, Bluthochdruck, erhöhter Augendruck, Blutwertveränderungen, Depressionen, Gewaltausbrüche, Gynäkomastie (weibliche Brustbildung bei Männern), Haarausfall, Anabolika Akne, Herzwachstum, Kopfschmerzen, Müdigkeit, Stimmungs - Schwankungen, Unfruchtbarkeit (Hodenathrophie), Wassereinlagerungen.

Bei weiblichen Anabolika-Konsumenten: Menstruationsunregelmäßigkeiten, Kopfhaarausfall + "Vermännlichung", die sich unter anderem durch eine tiefere Stimme, Klitoriswachstum sowie Vermehrung der Gesichstbehaarung bemerkbar machen kann

Langzeitfolgen nach Anabolika Konsum

Bei regelmäßiger Anwendung von Anabolika über Monate hinaus, kann sich neben der psychischen auch eine körperliche Abhängigkeit entwickeln, was daran liegt, dass der Konsument nach dem Absetzen der Präparate einen Großteil seiner gewonnenen Masse verliert. Dann greifen die meisten Anabolika Konsumenten wieder zur nächsten Spritze.

Da das Herz enorm mitwächst (Herzmuskel) ist Risiko eines Herzinfarktes ungleich höher. Durch bedingte Verkalkung der Arterien steigt Risiko eines Schlaganfalls, weiterhin das eines Herzinfarktes. Da auch bei der Injektion ein Großteil der anabolen Steroide über die Leber abgebaut werden (Entgiftung), sind Leberschäden nicht sehr selten. Es besteht Möglichkeit eines Krebsbefalls der Leber.

Auch die Prostata wächst (besonders bei Verwendung stark androgener Anabolika / Stereoide) stark mit und hat ebenso eine erhöhte Anfälligkeit auf Krebs. Bei regelmäßiger Anwendung können auch Schilddrüse, Nieren + Magen Schäden davon tragen.

Bei noch im Wachstum befindlichen Jugendlichen kann die Einnahme von Anabolika / Steroide das Ende des Knochwachstums bedeuten. Sprich: Der Jugendliche Anabolika Konsument wächst nicht mehr weiter. .

Also, Finger weg!

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Ich muss hier mal eines los werden:

Mobbing ist kein Kavaliersdelikt und hinterlässt oft schwere psychische Störungen, von denen sich viele ein Leben lang nicht erholen!

Auch muß man eine solche Äusserung erst einmal ernst nehmen, denn macht man dies nicht, kann es zu spät sein.

Die Symptome die hier geschildert wurden passen genau. Hier sollte schnellstmöglichst professionelle Hilfe angefordert werden.

Solltest du nicht ernst genommen werden hilft oft nur der Weg zum Jugendamt. Hinzu sollten noch Strafanzeigen gemacht werden.

Leute, lernt endlich, dass Mobbingopfer tatsächlich so stark leiden, dass Suizitgedanken oft an der Tagesordnung sind.

Also, beginne eine Therapie und wechsel die Schule. - Viel Glück!

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Es kommt darauf an, wie alt man ist und wo man wohnt.

In Bayern beispielsweise wird auch schon mal bei Jugendlichen ein Dauerarrest von 4 Wochen ausgesprochen.

Sind Sie im Alter zwischen 18 Jahre und 21 Jahre, so kann noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. - Hängt vom Reifegrad ab.

Das Jugendstrafrecht soll nicht abstrafen sondern erziehen.

Sind Sie über 21 Jahre alt, so werden Sie nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt.

Sofern es das 1. Mal war und Sie wirklich bereuen, passiert meist nicht viel.

Meisten gibt es Sozialstunden, bei Erwachsenen zusätzlich noch eine Geldstrafe. Auch müssen Erwachsene die Gerichtskosten etc. tragen.

Hier ein guter Link zum Thema Führungszeugnis:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/ab-wann-gelte-ich-als-vorbestraft_000566.html

Ein guter Rat:

Diebstahl ist Diebstahl - Auch wenn es sich z.B. um Cent-Artikel handeln würde. Die Höhe des Schadens ist hier nicht relevant sondern lediglich der Sachverhalt.

Also, Finger weg von fremden Eigentum!

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Nein, darf ein Arzt nicht!

Aber versuchen Sie ihn zu verstehen. Ihr Arzt versucht Ihnen zu helfen, ohne Erfolg, da sie weiter Alkohol konsumieren.

Ihr Arzt macht und macht und bei Ihnen fruchtet es nicht.

Ich weiß, es ist eine Sucht und es ist schwer davon los zu kommen. Deshalb denke ich, es ist richtig, eine Langzeittherapie zu machen.

ich wünsche jedenfalls viel Erfolg und Glück

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Hamburg lohnt immer!

In 7 Stunden kann man viel machen. Jungferstieg, Hamburger Rathaus (ist eines der schönsten) oder Landungsbrücken eine Hafenrundfahrt (natürlich die große mit den niedrigen Barkassen, wegen Speicherstadt). Landungsbrücken ist jetzt auch das neue Hard Rock Kaffee eröffnet und hier ist auch der alte Elbtunnel.

Nicht weit von den Landungsbrücken ist dann St. Pauli mit der Davidswache und der Herbertstr.

Also, es gibt viel zu entdecken.

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Was muss ich bei Auszug aus der Mietwohnung renovieren bzw. bezahlen?

Hallo

ich bin Anfang des Jahres umgezogen und heute habe ich per Einschreiben eine Rechnung von meiner ehemaligen Vermieterin in Höhe von 3.500 Euro bekommen.

Bei Übergabe der Wohnung hatten wir vereinbart das sie die entstandenen Schäden beheben lässt und ich diese. wenn sie angebracht sind, bezahle.

Da war jedoch eher von Kleinigkeiten, wie einem abgebrochenen Türknauf oder ein paar Dellen durch Schuhe im Parkettboden die rede.

Nun hat sie 3 Rolladengurte(300 Euro, begründung sie seinen nicht mehr weiß) ,

den kompletten Parkettboden in Flur und Schlafzimmer( dieser ist 30 Jahre alt und hatte einige Macken aber abschleifen hätte es sicher getan),

den PVC Boden in der Küche ( dieser ist 11 Jahre alt, war weiß und hatte einige Flecken von heruntertropfenden Soßen und ähnlichem)

und die Pvc Böden in Kinder - und Wohnzimmer ( ebenfalls 11 Jahre alt und wirklich minimale Macken, im Kinderzimmer ein bißchen vom spielen und im Wohnzimmer ein Brandloch) austauschen lassen, davon soll ich 50 % also ca. 2300 Euro bezahlen.

Ich habe 6 1/2 Jahre in der Wohnung mit meinem Mann und 2 kleinen Kindern gewohnt, die Böden waren damals schon nicht neu und natürlich sind sie bei 4 Personen ein bißchen abgewohnt.

Außerdem hat sie noch einen Spiegelschrank im Bad austauschen lassen, ebenfalls mit der Begründung die Schubladen wären gelb(was auch stimmt aber der Rest des Schranks ist nach wie vor weiß) obwohl er sonst komplett ok war, nicht beschädigt

und die Wände in der Küche und im Flur (350 Euro) hat sie ebenfalls streichen lassen(obwohl diese nicht im Übergabeprotokoll standen)

Meine Vermieterin hat diese Schäden schon alle eigenmächtig und ohne mein Wissen meiner Haftpflichtversicherung gemeldet, es war auch jemand vor Ort und ich habe mich schriftlich dazu geäußert.

Die Versicherung hat nichts bezahlt mit der Begründung das sie für normale Abnutzung oder Überbeanspruchung nicht aufkommt.

Muss ich diese Schäden nun bezahlen oder nicht?

Übringens diese Dinge wie der Türgriff und eine Steckdose stehen außer Frage die bezahle ich natürlich, ich habe nur das Gefühl das meine ehemalige Vermieterin sich auf meine Kosten die Wohnung neu renovieren lässt.

Sie hatte nämlich schon vor unsere Kündigung vor, dort eine Loggia und zusätzliche Dachfenster einbauen zu lassen, damit sie mehr Miete bekommt. Ich habe einfach das Gefühl das sie das alles erneuern lässt damit sie die Wohnung für mehr geld vermieten kann.

Kennt ihr euch da aus.

Danke schon mal im Vorraus

Lg

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Dinge, die im Übergabeprotokoll nicht festgehalten wurden, brauchen auch nicht bezahlt zu werden. Auch hätte die Vermieterin vorher mit dir reden müssen.

Mit der Miete sind normale Abnutzungen bereits abgegolten.

Schäden, die darüber hinaus gehen, sind schadenersatzpflichtig, sofern ein bestimmtes Alter nicht überschritten wird. Auch sonst darf nur anteilig berechnet werden.

Beispiel:

Ein Teppichboden zählt nach 10 Jahren als abgewohnt. (LG Köln 213 C 501/97) Hier: Nicht zahlen

Parkettboden muss vom Vermieter alle 15 - 20 Jahre abgeschliffen und neu versiegelt werden. Sollten tatsächlch Löcher im Übergabeprotokoll festgehalten worden sein und der Vermieter den Boden nicht in der Frist behandelt haben, würde ich auch hier nichts zahlen. - Auf keinen Fall aber einen neuen Boden, ausser die Löcher waren so tief, dass abschleifen nicht gegangen wäre. Aber, diese Schäden müssen im Übergabeprotokoll stehen!

PVC Böden haben eine Abnutzung wie Teppichböden. (LG Wiesbaden 1 S 395/90)

Für alles andere gilt: Ein etwaige Bezahlung richtet sich nach dem Alter der Sache und wird linear berechnet. Wenn ein Teppichboden z.B. 9 Jahre alt ist, so haftet man für 1/10 des neuen Bodens.

Auch hätte die Vermieterin vorher mit dir reden und auch 3 Kostenvoranschläge einholen müssen.

Denke daran: Gehe nur auf Dinge ein, die im Übergabeprotokoll festgehalten wurden. Alles andere zählt nicht. Auch muss dort stehen, wie sehr etwas kaputt ist. Sind es normale Abnutzungen oder darüber hinaus gehende? - Was steht im Protokoll?

Hast du dort evl. eine Vollmacht zur Schadenbeseitigung ohne Rücksprache gegeben?

Sind die Rolladengurte auch mit eingetragen? -Wenn Nein, keine Zahlung.

Notfalls mal zum Mieterbund gehen.

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Freunde von mir sind gerade in Urlaub, in der Dominikanischen Republik.

Im Hotel gibts WLan.

Jede Nacht (6 Stunden Verschiebung) senden Sie mir Fotos zu und wir unterhalten uns.

Einfach toll. Funktioniert in Echtzeit, die Übertragung ist kostenlos und Fotos werden recht zügig von einem ort in der Welt zu mir aufs Handy übertragen.

Also, Eine Muss-App

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In der Systemsteuerung gibt es "Anzeige"

Hier kann man die Auflösung ändern.

Auch sollte der Grafikkarten-Treiber installiert sein. Wenn du CDs hast, könnten extra Treiber auf einer sein. Sonst mal schauen wo diese sind.

Aber, erst mal die Anzeigeeinstellungen ändern, dann dürfte es schon besser aussehen.

LG :-)

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Die Frage müsste lauten:

Würde dies noch Spaß machen wenn es keinen "Preis" hätte?

Beispiel Schokolade: Würde diese nicht dick machen und man dann davon übermäßig viel ißt, ist es nichts besonderes mehr. Schokolade ab und zu - toll, Schokolade jeden Tag - igitt.

Gilt für alles,da immer eine Gewöhnung einsetzt und es dann für einen normal ist.

im Übrigen kann auch geschützer Sex oder Partys ohne "Besuff" Spaß machen.

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Software ist ein Sammelbegriff für die Gesamtheit ausführbarer Programme und die zugehörigen Daten. Sie dient dazu, Aufgaben zu erledigen, indem sie von einem Prozessor ausgewertet wird und so softwaregesteuerte Geräte, die einen Teil der Hardware bilden, in ihrer Arbeit beeinflusst.

Anwendungssoftware, die den Benutzer bei der Ausführung seiner Aufgaben unterstützt und ihm dadurch erst den eigentlichen, unmittelbaren Nutzen stiftet

Quelle: WIKIPEDIA

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Normalerweise bleiben deine Daten erhalten.

Aber, man macht im Vorfeld immer eine Datensicherung!

Ist einfach sicherer, denn passiert ist schon viel.

LG :-)

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Am anfang läuft von** Mike Oldfield "Shadow on the Wall".**

Während des Schatten-Theaters läuft von Adele "Turning Tables"

Hoffe, das ist es was du wissen wolltest. Zumindest fand ich das Schatten-Theater echt toll.

LG :-)

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Ansich stimmen fast alle Ratschläge, die man dir hier gegeben hat.

  1. Regelmäßi CCleaner (kostenlos) durchlaufen lassen
  2. Regelmäßig defragmentieren (defrag)
  3. Datenmüll entfernen
  4. Über Ausführen msconfig eingeben und mal schauen was alles beim Start geladen wird.
  5. Unnötige Programme deinstallieren
  6. Autostart nachschauen ob dort viel geladen wird
  7. Downloads etc. auf externer Platte sichern, falls Festplatte fast voll ist

Wenn alles nichts bringt hilft wahrscheinlich nur noch, den Rechner neu aufsetzen.

LG :-)

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Hallo 87Dina,

Im Normalfall sicherst du deine Daten und machst ein Recovery. Hierbei werden alle Daten gelöscht und das System komplett neu aufgesetzt. Dann Daten rücksichern und fertig. - Wäre die einfachste Möglichkeit.

Bei Samsung nennt es sich Recovery Solution. Glaube, beim Hochfahren des Rechners F4 drücken und schon sollte man in der Recovery Option sein. Dann den Anweisungen folgen - geht auch bei zerschossenen Windows.

Aber es gibt auch folgende Möglichkeiten:

Bestimmt hat dein Netbook USB-Anschlüsse. Auch denke ich, dass man im BIOS einstellen kann, dass von USB aus gebootet werden soll.

Vorher noch ein USB-Stick mit der nötigen Software ausstatten und schon kann es losgehen. Diese findest du zu Genüge im Netz. (Googeln)

Sollte nichts funktionieren sehe ich nur die Möglichkeit, die FP auszubauen und über einen Adapter an einem großen Rechner anzuschließen und zu formatieren.

Aber bedenke bei den beiden letzten Möglichkeiten, wie du denn das neue Betriebssystem aufspielen möchtest? Hattest doch bestimmt keine CD/DVDs dabei, oder?

Wenn weitere Probleme da sind, einfach melden :-)

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Arbeitsvertrag bei 400 Euro-Job unterschrieben!

Hallo, Ich hab vor ein bisschen mehr als 3 Monaten einen Arbeitsvertrag für eine geringfügig entlohnte Arbeit unterschrieben, die ich neben meinem Studium ausübe.

Der Arbeitgeber war zu mir persönlich in der Regel immer fair, zu meinen Kolleginen jedoch immer sehr unprofesionell, unfair und sogar beleidigend. Seit einer Woche ist er jedoch noch schlimmer geworden und hat meine Freundin (auch meine Arbietskollegin) sehr unfair behandelt und danach auch gekündigt ohne guten Grund. Es fliegen auch jede Woche Leute raus und er stellt immer wieder neue Leute ein. Ich bin seit Anfang drin. Nun wird es mir aber wirklich zu viel, weil ich ihn für sehr ungeeignet halte und menschlich unter aller Kanone!!! Ich würde gerne kündigen und habe mir deswegen mal den Arbeitsvertrag genauer angesehen. Nun weiß ich nicht, ob es ein Knebelvertrag ist oder ob ich einfach so kündigen kann ohne dass ich ihn deswegen auszahlen muss oder anderweitig für irgendwas belangt werde.

Kann ich also einfach so kündigen zum Monatsende mit einer Frist von vier Wochen und bekomme immer noch meinen Anspruch von knapp 300 Euro? Wir bekommen nämlich erst immer am 15. des Folgemonats unsere Entlohnung für den jetzigen Monat. Sprich für Oktober bekomme ich meinen Lohn erst Mitte November. Und muss ich meinen Ausfall ihm nicht bezahlen? Ich verstehe die einzelnen Paragraphen nicht voll und ganz.

Anbei die 4 Seiten meines Arbeitsvertrages.

Vielen Dank, Kong

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Hallo Kongsternchen,

aus der Probezeit bist du, wie ich gesehen habe, raus.

Laut deinem Arbeitsvertrag hast du nach der Probezeit eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15.ten oder zum Ende eines Kalendermonats.

Als Arbeitnehmerin, auch bei einem 400 Euro Job, kannst du jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen. Aber, die Kündigungsfrist ist einzuhalten!

Anders wäre es, wenn dein Chef dich hätte kündigen wollen (vielleicht gut für deine Freundin, falls diese auch aus der Probezeit ist). Er benötigt einen Kündigungsgrund. Sollte dieser nicht im groben Fehlverhalten deiner Freundin liegen, so lohnt sich oft das Arbeitsgericht. - Läuft auf einen Vergleich aus.

Der Passus mit der "Sonderzahlung im Gehalt" incl. Urlaubsabgeltung halte ich für eine Frechheit und bin nicht sicher ob dies zulässig ist. Da Urlaub der Erholung dienen soll damit man wieder Fit für den Job ist, denke ich aber, dass dieser Passus nicht zulässig sein wird. - Wie gesagt, hier würde ich mich mal erkundigen.

Bis zum Ende der Kündigungsfrist muss dich dein Chef aber entlohnen, ohne wenn und aber.

Sollte es noch Probleme geben, einfach Fragen. :-)

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Volle EU-Rente bis 65 - DRV möchte nun berufliche Reha - Geht dies, ohne Abschluss?

Hallo zusammen,

ich bin seit 17 Jahren (noch nach altem Rentenrecht) in voller Erwerbsunfähigkeitsrente. im Rentenbescheid steht bis zum 65-igsten Lebensjahr, danach Altersrente.

Trotzdem wurde ich jedes Jahr angeschrieben und sollte Fragen beantworten wie: Hat sich ihr Gesundheitszustand verändert? oder Gehen Sie einer Erwerstätigkeit nach etc.

Nun habe ich, da ich mich Fit fühle, die Frage nach meinem Gesundheitszustand mit einer wesentlichen Besserung beantwortet. Auch habe ich noch berufliche Reha? hinzu geschrieben.

Nun bekam ich Post, dass die DRV deutsche Rentenversicherung) die hierfür erforderlichen Voraussetzungen prüfen möchte.

Ich absolvierte damals 4 Jahre bei der Bundeswehr, wobei es dort hieß, dass mit Ausbildung auch der Beruf des Bürokaufmanns absolviert wurde. Leider bekam man nie was Handfestes. So zähle ich nun als wohl ungelernt. Die letzten Jahre vor der Rente habe ich als LKW Fahrer gearbeitet, mit Ladetätigkeit. - Darf ich nicht mehr, Bandscheibe, deswegen bin ich ja in EU-Rente.

Nun meine Frage:

Kann mir nun passieren, dass die DRV ablehnt und mich dann aus der EU-Rente nimmt? Dann nämlich Alg II, was ich verhindern möchte.

Im Übrigen erfolgte Keine erneute medizinische Begutachtung, ging alles von meinem Schreiben aus.

Über Hilfe bin ich dankbar, da ich bis 01.11. die Anträge G100 und G130 ausgefüllt und unterschrieben zurück senden soll. Bekommen habe ich dann auch noch ein Merkheft für Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und einen Auszug aus dem SGB.

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Habe vergessen zu erwähnen, bin zu 70% schwerbehindert mit Merkzeichen G.

Könnte demnach nur noch im Büro oder ähnlichem arbeiten. Aber gerade hier werden Fachkräfte benötigt.

Hätte ich denn ein Anrecht auf eine Ausbildung mit IHK prüfung?

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Ich denke, man wird immer gewarnt! - Passiert ist schon viel.

Gerade im Internet könnte man sein, wer man möchte. Wer kann es kontrollieren, was geschrieben wird? Ist er es wirklich auf dem Foto oder eine andere x-beliebige Person? Was stimmt von dem was er schreibt?

Also, übers Internet keine privaten Daten - Niemals!

Ich hoffe, ich konnte dir helfen, auch wenn du lieber was anderes hören wolltest. :) :grins

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