Vesuchs mal in der Drogerie, falls es die bei euch gibt.
Dir muss klar sein, dass Wohngeld nur ein Zuschuss zur Miete ist und du sonst deinen Lebensunterhalt finanzieren musst. Also dir muss nach Abzug der Miete noch etwas für den Lebensunterhalt bleiben. Rechne also erst dein Einkommen zusammen (evtl. Kindergeld, weil du auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz bist und das Einkommen aus dem Nebenjob) und geh auf der Suche nach einer günstigen Wohnung. Mit dem Wohnungsangebot und deinen Einkommensunterlagen kann die Wohngeldstelle dir dann ausrechnen mit wieviel Wohngeld du evtl. rechnen kannst.
Bratäpfel mit Vanillesoße und für die Füllung kleine Schüsseln mit Rumrosinen, Nüssen, Mandeln, Marmelade zum Selberfüllen bereitstellen.
Etwas persönliches? Wie wärs mit einem Kochbuch in Ringbuchform. Für jede Rubrik schreibst Du selbst Deine 2-3 Lieblingsrezepte auf und kopierst noch so Grundlagen wie Soßen, Suppen u.s.w.
Elektrische Lichterkette unten am Baum und ein paar echte Kerzen oben um die Spitze. Das machen wir so, seit dem wir Kinder haben. Heiligabend und an den Feiertagen werden die Kerzen angezündet. Die Lichterkette können auch die Kinder immer anmachen, wenn es ihnen gefällt. Wenn Kinder beim Schmücken mithelfen am Anfang sagen, dass eigentlich immer irgendetwas kaputt geht, dann sind die Kinder auch selbst nicht so traurig, wenn es gerade ihnen passiert.
Der Wohngeldanspruch bleibt für Dich und Deine Familie zusammen bestehen, allerdings kannst Du evtl. einen Erhöhungsantrag stellen und aufgrund der neuen Arbeitsstelle erhöhte Werbungskosten geltend machen. Dies wirkt sich auf die Einkommensberechnung aus und Du kannst für den Erstwohnsitz mit höherem Wohngeld rechnen.
Beim Wohngeld gibt es Höchstgrenzen für die Miete, die sind für die Berechnung des Wohngeldes wichtig, heißt also nicht, dass grundsätzlich kein Wohngeld gezahlt wird, wenn diese Höchstgrenze überschritten ist. Die Wohnungsgröße spielt keine Rolle.
Unterhalt wird als Einkommen angerechnet, das Pflegegeld für im Haushalt lebende Familienangehörige wird nicht als Einkommmen angerechnet. Es ist aber wichtig das Pflegegeld nachzuweisen, damit evtl. ein Freibetrag vom Einkommen gewährt werden kann.
Wenn Du zusammen mit deinem Freund wohnst habt ihr grundsätzlich die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen. Dabei muss klar sein, wovon ihr ansonsten den Lebensunterhalt bestreitet, da Wohngeld nur ein Zuschuss zur Miete bzw. zur Belastung ist. Du bekommst ja bestimmt das Kindergeld überwiesen und evtl. ja noch Unterhalt von den Eltern, zusammen mit dem Einkommen des Freundes und evtl. einer geringen Miete ist es durchaus möglich Wohngeld zu bekommen. Also zuerst durchrechnen wie viel Geld ihr zur Verfügung habt, dann eine billige Wohnung finden und auf einen Mietzuschuss hoffen.
Wohngeld wird eigentlich grundsätzlich für 12 Monate bewilligt. Ist aber bei Antragstellung abzusehen, dass sich irgendwelche Änderungen ergeben können, z. B. aufgrund einer Befristung in einem anderen Leistungsbescheid oder schwankender Einnahmen oder es werden Altersgrenzen bei Kindern erreicht und Freibeträge entfallen usw. - dann wird der Bewilligungszeitraum entsprechend verkürzt und es ist rechtzeitig ein Weiterleistungsantrag zu stellen.