Nun diese Frage beantwortet sich eigentlich von selbst. Wenn ein Firmenkonto eingerichtet wurde, ist dieses für alle geldlichen Bewegungen die diese Firma betreffen zuständig.

Das Privatkonto ist eben nur ein privates Konto. Geldentnahmen aus der Firma werden ebenfalls, der Klarheit wegen, vom Firmen- auf das Privatkonto gezahlt und erst von dort bei Bedarf entnommen.

Dies gibt eine saubere Trennung zwischen Firma und Privat und hilft natürlich auch bei der jährlichen Steuererklärung.

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Tja, welche Tätigkeit willst du denn bitte ausüben. danach erklärt sich die frage von allein. Also gib einfach deinen berufswunsch an dann kann die geholfen werden

adeister

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guten Tag, also die Pflegekasse fragt nicht nach. Wenn ihre Mutter Pflegeleistung als sogenannte Geldleistung wählt, kann sie davon jeden Menschen für ihr erbrachte Tätigkeiten bezahlen, ohne Nachweis. Das ist im Gesetz so vorgesehen. Aber die Pflegekasse ist verpflichtet ihnen umfassende auskunft zu geben, gehen Sie doch einfach hin und stellen einen " Antrag auf Leistungen der Pflegekasse " Alles Weitere wird sich dann finden.

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Um eine umfassende und vollständige Antwort gegen zu können, sind vorab noch einige Antworten zu geben. Hat die zu pflegende Person eine Einstufung in eine Pflegestufe ? Wenn ja, ist es möglich aus einem Pflegekatalog den die Pflegekasse oder der Pflegedienst zur Verfügung stellt einezelne Leistungen nach den notwendigen Gegebenheiten zusammenzustellen. Alle die Leistungen sind mit einem Preis versehen. Dadurch ist man in der Lage - Leistungen zu wählen und auch schon die Beträge dazu zu erfahren. Im Internet findet man auch einen " Pflegerechner " der kann auch sehr hilfreich sein. Doch ideal ist, wenn man sich mit dem Pflegedienst gemeinsam an den Tisch setzt und diese Aufstellung zusammen fertigt. Wichtig ist aber auch zu wisssen, dass es Leistungen gibt die gar nicht zu Pflegeleistungen sondern Leistungen der Krankenkasse sind. Wie Blutzuckermessungg, Verbandwechsel, Medikamentenaufbereitung u. ähnl. Dies Belastet also nicht das Pflegegeld.

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