geh mal in die "systemsteuerung"

"internetoptionen"

reiter - "erweitert"

runterscrollen auf "einstellungen für http 1.1"

wenn häkchen gesetzt bei "http 1.1 über proxyverbindungen verwenden"

häkchen RAUSNEHMEN

...zur Antwort

gib doch mal preissuchmaschinen bei google ein...

da müsste dann schon einiges kommen

ich suche hauptsächlich bei heise preisvergleich oder hardwareschotte oder gebe einfach im google suchfeld ein was ich vergleichen möchte.

heise preisvergleich hat nach meiner erfahrung/meinung oft die grössere auswahl bei aktuelleren preisen

...zur Antwort

î ... ausgesprochen - I Dach oder I Scheitel-, Spitzenwert ist der höchste Wert im zeitlichen Verlauf der Kurve

da ist alles optimal erklärt

http://de.wikipedia.org/wiki/Wechselstrom

...zur Antwort

Die Legalität des Angebots insbesondere für die Besucher von Kino.to wird kontrovers diskutiert. Kino.to hostet nach eigenen Angaben keine eigenen Streams, sondern verlinkt nur Embedded Codes von verschiedenen Streamhostern. Mit den Standardeinstellungen des jeweiligen Players können die gestreamten Filme zumeist nicht auf dem eigenen Rechner gespeichert und damit auch nicht weiterverbreitet werden, lediglich bei einigen Streamhostern ist die Möglichkeit gegeben, Videos im AVI-Format herunterzuladen.

Filmfirmen und Lobbyorganisationen wie die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen - GVU - halten das Angebot für rechtswidrig. So hafte Kino.to als Aggregator zumindest als Störer. Seit 2008 ermittelt die GVU gegen die Kino.to-Betreiber, die in Deutschland vermutet werden. Auf der Website der Lobbyorganisation Respect Copyrights ist zu lesen, dass durch das Anschauen eines Streams eine Straftat begangen werden könne, da aufgrund der Technik beim Streamen eine Zwischenspeicherung auf dem eigenen Rechner durchgeführt und damit rechtlich gesehen eine so genannte Raubkopie erzeugt werde. Dennoch hat es bisher noch keine entsprechenden Klagen und Prozesse gegeben. Für die Frankfurter Allgemeine Zeitung ist jedoch „der bloße Abruf copyright-geschützter Inhalte in einer bislang straffreien rechtlichen Grauzone angesiedelt“, so dass – wie Spiegel Online ergänzt – „im Hinblick auf die Stream-Dienste die Rechtslage durchaus nicht so klar ist, wie GVU und Respect Copyrights Glauben machen wollen.“ In einer Presseerklärung verkündete Respect Copyrights daher, dass man bereits versuche, „eine Kooperationsvereinbarung mit den Internetserviceprovidern zu erzielen“, um den Zugang für solche Dienste zu erschweren. „Das Problem ist nur, dass dem die Überwachung des Kommunikations- und Konsumverhaltens seiner Kunden gesetzlich untersagt ist.

Die Zulassungsbehörde für Internet-Adressen in Tonga schweigt sich über die Daten der Domain-Inhaber aus.

Finanzierungs- und Werbepraktiken sowie Gefahren

Die Verbraucherzentrale warnt Internetnutzer vor der Benutzung von Kino.to: Bei vielen Streamhostern weisen Pop-ups oder nachempfundene Windows-Fehlermeldungen auf angeblich fehlende oder veraltete Plug-ins oder Videoplayer bekannter Anbieter hin, ganz unabhängig davon, ob entsprechende Aktualisierungen oder Neuinstallationen notwendig sind. Zudem werden Scareware-Methoden eingesetzt, das heißt, dass falsche Warnmeldungen auf eine angebliche Bedrohung hinweisen.

Ein Klick auf eine solche Meldung führt zu Weiterleitungen auf Webseiten, die dem Nutzer eine Lösung für das Problem versprechen. Durch das Vornehmen einer Registrierung und einer vermeintlichen Software-Aktualisierung wird jedoch häufig ein Vertrag über ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen. Verbraucherschützer warnen, Kino.to sei „eine der schlimmsten Abo-Fallen im Web“. Zudem führen einige Links zu kommerziellen Usenet-Anbietern.

Besuchern von Kino.to wird im Allgemeinen dazu geraten, Software, falls sie benötigt wird, aus vertrauenswürdigen Quellen (z. B. bei den Anbietern der Programme selbst) zu beziehen.

  • Quelle : Kino.to - Wikipedia
  • http://de.wikipedia.org/wiki/Kino.to
...zur Antwort

die sozialstunden sind strafe - hier im revisionsverfahren

d.h. der staatsanwalt hat anscheinend noch ein machtwort gesprochen und das straf maß neu festgelegt - normalerweise bekommt man einen gerichtsbeschluss in dem der komplette fall beurteilt wird - frag lieber mal nach ... besoffen ohne führerschein - da gibts sowieso keinen versicherungsschutz - muss dir wohl niemand sagen wie blöde und gefährlich (vor allem für den rest deiner umwelt) das war...

...zur Antwort

hi das kommt darauf an wie schnell man und vor allem mit welchem wirkstoff man behandelt

in der regel sind viruserkrankungen lebenslang chronisch - d.h. ja - du kannst jederzeit wieder krankheitssymptome bekommen...

http://de.wikipedia.org/wiki/Herpes_Zoster

...zur Antwort

hi

das war ja ganz easy

http://www.dw-world.de/dw/article/0,,4778719,00.html

...zur Antwort

hallo

Gesetzliche Hinweise zur Montage von Blinkern:

§§ 49a - 54 StVZO // 93/92 EWG

Ist das Motorrad nach EG-Recht (fast alle Fahrzeuge ab ca. 1998) zugelassen worden, gelten die folgenden Maße:

• Abstand der hinteren Blinker zueinander mindestens 180 mm (Innenkante Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas), Höhe von der Fahrbahn 350 – 1200 mm.

• Abstand der vorderen Blinker zueinander mindestens 240 mm (Innenkante Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas), Höhe von der Fahrbahn 350 – 1200 mm.

Ist das Motorrad nach deutschem Recht (ältere Fahrzeuge vor 1998 zugelassen, bei der Montage bitte die folgenden Maße gemäß StVZO einhalten:

• Abstand der hinteren Blinker zueinander mindestens 240 mm (Innenkante Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas)

• Abstand der vorderen Blinker zueinander mindestens 340 mm (Innenkante Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas), bei je 100 mm Abstand zum Scheinwerfer (Kante-Kante)

• Mindesthöhe zur Straße / zum Boden 350 mm (Unterkante)

• Die Blinkfrequenz (Geschwindigkeit) ist mit 90 +/- 30 Takte pro Minute festgelegt. Das bedeutet, dass die Blinker zwischen 60 und 120 Mal die Minute aufleuchten müssen.

• Lenkerendenblinker machen an Fahrzeugen ab Bj. 1985 die Heckblinker nicht überflüssig. E-geprüfte Lenkerendenblinker sind nur für die Wirkung nach vorn geprüft (Kennzeichnung 11 auf dem Glas, s.o.) und müssen daher immer durch Heckblinker ergänzt werden, auch an älteren Modellen.

und

Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):

  • vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62
  • Anzahl: 4Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)
  • Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
  • Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
  • in der Breite (min.): nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm
  • in der Höhe: 350 - 1200 mm
  • Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig
  • “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig

Warnblinkanlage:

  • nach EG: unzulässig an Kleinkrafträdern, zulässig an Krafträdern nach StVZO: zulässig auch an Kleinkrafträdern
  • besonderer Schalter zur synchronen Funktion aller Blinker
  • Einschaltkontrollleuchte vorgeschrieben, nach StVZO mit rotem Licht

quelle:http://www.bikerszene.de/forum viewtopic.php?f=52&t=1693

...zur Antwort

hallo versuch es doch mal mit google earth

gib unter "anfliegen" einfach kroatien ein und aktiviere in den anzeigeoptionen die gewünschten bild- und informationsoptionen (da gibt es viele...) dann langsam runterzoomen auf den gewünschten bildabschnitt - und schon werden jede menge abrufbare bilder, reise und touristeninfos sichtbar...

...zur Antwort

die ati ist die bessere grafikkarte

core i7 ist der eindeutig bessere prozessor

aber die spieleleistung ist in dem fall nicht vom prozessor abhängig ( haben beide mehr als genug rechenschmalz - im moment )

http://ht4u.net/reviews/2010/grafikkartenperformancevergleich_quartal1/index40.php#inhalt

schau mal da

...zur Antwort

hallo - formatieren heißt ALLES von der platte putzen...

da ist nix mehr drauf - absolut

wenn du ein image - backup vorher machst kannst du das was vorher auf deiner platte war wieder zurückspielen ... aber warum solltest du das ??

platte defekt ?

ansonsten gibts keine legale methode ein windows ohne lizenz zu installieren

hast du denn keinen lizenzschlüssel ?

klebt bei notebooks i.d.r. auf der unterseite desselben

bei komplettrechnern in den unterlagen oder am gehäuse

...zur Antwort

... ganz einfach

die "schüssel" kann garnicht groß genug sein...

und ein satreceiver ist was ganz anderes als ein kabelreceiver

...zur Antwort