Also, ich hoffe die Antwort kommt nicht zu spät...

TiPP: Wenn sie Eigentümer sind, dann bitte das Nachbarrecht ihres Bundeslandes downloaden. Dort gibt es ein Fenster und LIchtrecht. Darin heißt es sicherlich, das Fenster, Türen, Balkone, oder ähnliche Bauteile von der Grenze 2,5 m entfernt sein müssen...wenn durch sie der Einblick in das Nachbargrundstück gewährt wird, bzw. allein schon die Möglichkeit dazu besteht. Sie haben schon einen Sichtschutz, dieser wird durch den Turm vorsätzlich umgangen.

Einfache Lösung: Den Text einfach mal dem Nachbarn zum lesen geben.

Wenn uneinsichtig, weil ja Spielturm, dann: Foto machen, wenn Belästigung, eventuell kleiner Kurzfilm mit Fotoapparat. Ab zum Anwalt, somit Beweise sichern... Beeinträchtigung darlegen. Sie haben nur 2 Jahre Zeit auf Entfernung dieser Aussichtsplattform zu klagen.

...Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dumme ist...

Fakten Schaffen....mit Rechtswaffen.

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