Bescheidenheit ist eine Zier, doch weiter kommt man ohne ihr.

Wahrscheinlich bist du noch viel eingebildeter als du selbst denkst.

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Normalerweise hast du die Herstellergarantie (meist 2 Jahre). Damit ist es kein Problem das gerät reparieren zu lassen oder umzutauschen.

Davon getrennt zu betrachten ist die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren.

Dass du die Rechnung nicht mehr hast ist KEIN Ausschluskriterium. Ich würde mich direkt an den Hersteller wenden und in diesem Rahmen über die freiwillige Herstellergarantie gehen.

Alternativ kannst du auch Nacherfüllung beim Verkäufer geltend machen, wobei da natürlich blöd ist, dass du die Rechnung nicht mehr hast. Aber auch hier ist dies grds. KEIN Ausschlusskriterium.

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Liebes Skyehamiton,

mir würde spontan die Suche nach einem neuen Mobbing-Opfer einfallen, sodass das eine Mädchen zunächst aus der Schusslinie gerät.

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Es gibt leider noch keine sichere Quelle, Apple verhüllt (wie immer) jegliche Informationen.

Aber ich halte Juni für realistisch, weil dies in den regelmäßigen Jahreszyklus der Iphones passen würde...

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Gutschein für das erste mal.

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Lieber BissFan,

mir scheint, dein Klassekamerad möchte insbesondere auf die Arogenetas Euphonitas heraus.

Diese Spinne gehört zu der vom Aussterben bedroheten Gattung der Flügelspinnen.

Diese kommen aber nur in subtropischen Gebieten vor und sind Einzelgänger. - Dies trägt entscheidend zu ihrem Aussterben bei.

Ich denke, der "ach so schlaue Junge" aus deiner Klasse verdient etwas mehr Achtung von dir, da die Existenz dieser Gattung den meisten Menschen völlig unbekannt ist.

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Lieber Nerd,

dass du Probleme hast im Umgang mit dem anderen Geschlecht ist in deinem Alter ganz natürlich.

Du solltest vielleicht weniger Zeit vor dem PC und mehr Zeit draußen im realen Leben verbringen, um dich so an den Umgang mit Menschen frühzeitig zu gewöhnen. Denn was Hänsschen nicht lernt, lernt Hanns nimmermehr.

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Ich hätte an deiner Stelle bereits seit einiger Zeit Mietminderung gemacht. Der Vermieter hat während der Mietzeit die Mietsache imstande zu halten. Tut er dies nicht, hat der Mieter Anspruch auf Mietminderung. Teilweise, je nach Schwere des Mangels, sogar komplett.

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