Fliesen schief und krumm verlegt, ist der Bauträger zur Neuverfliesung verpflichtet?
Wenn in einem Teil der neuen Wohnung die Fliesen eindeutig viel zu schief und krumm verlegt wurden (Wand und Boden) , jenseits jeder Norm, die untersten Wandfliesen sogar am Boden angewinkelt wurden, um die Lücke am Boden zu füllen (Bodenliesen reichten nicht bis zur Wand, Ursache ebenfalls falsche Verlegung der Bodenfliesen ), so dass es aussieht wie im Boot oder im Haus von Hobbit , dann haftet doch eindeutig der Bauträger und muss neu verlegen, oder kann man da tatsächlich noch darüber diskutieren? Es handelt sich um einen Neubau , der sich noch in der Fertigstellung befindet.