Also, jetzt geht's los......
Meine Frau ist als Freiberufliche Tagesmutter tätig. Nun hat Sie ein neues Auto bekommen, mit dem man bis 7 Personen transportieren darf.
Als die neue Kfz-Versicherung abgeschlossen wurde, wurde ganz speziell darauf hingewiesen, und der Versicherer sagte anfangs, das es reicht, wenn Sie das Fahrzeug als gewerblich angeben würde, was auch getan wurde.
Als ich die Vertragsunterlagen dann bekommen habe, suchte ich in den AKB nach den entsprechenden Satz, dass ich die Tageskinder quasi als "Dienstfahrt" von A nach B fahren darf.
Als ich das nicht gefunden habe, rief ich bei der Versicherung an und wollte, das man mir das mit in meinem Vertrag mit aufführt, dass die Kinderbeförderung mit versichert ist. Mit Nichten...... Jetzt sagte man mir, dass so etwas nicht versichert ist, und das es unter "Taxifahrten" laufen würde. Aber wenn ich Taxifahrten mache, dann bräuchte man doch eigentlich einen Personenbeförderungsschein oder ???
Jetzt weis ich überhaupt nicht mehr was richtig oder falsch ist 😩😩😩😩
Vielleicht gibt es ja hier ein paar Spezialisten die mir da weiterhelfen können.